Sie haben sich mit Schreiben vom 12. und
25. April 1930 verpflichtet, eine Richtigstellung
betreffend
meinen
Mandanten, Herrn Karl Kraus in Wien, zu veröffentlichen,
weshalb mein Mandant auf
eine Berichtigung im Sinne des Press
gesetzes verzichtet hat. Bis
heute ist meiner Mandantschaft
das
Heft mit der veröffentlichten Richtigstellung nicht
zuge
kommen
und er hat auch sonst nichts über die Richtigstellung er
fahren.
In rechtsfreundlicher Vertretung
des Herrn
Karl Kraus fordere
ich Sie auf, die Richtigstellung zu ver
öffentlichen und das Belegexemplar einzusenden, widrigenfalls
ich mit Zivilklage auf Grund
Ihrer Verpflichtungsübernahme vor
gehen müsste. An Kosten dieses
Schreibens verzeichne ich Mark 5.–
die Sie gleichzeitig einsenden wollen.
Hochachtungsvoll
Rekommandiert.
ACDH-CH OEAW
Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage
Austrian Academy of Sciences
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T: +43 1 51581-2200
E: acdh@oeaw.ac.at
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