Sie haben sich mit Schreiben vom 12. und
25. April 1930 verpflichtet, eine Richtigstellung betreffend
meinen Mandanten, Herrn Karl Kraus in Wien, zu veröffentlichen,
weshalb mein Mandant auf eine Berichtigung im Sinne des Press
gesetzes verzichtet hat. Bis heute ist meiner Mandantschaft
das Heft mit der veröffentlichten Richtigstellung nicht zuge
kommen und er hat auch sonst nichts über die Richtigstellung er
fahren.


In rechtsfreundlicher Vertretung des Herrn
Karl Kraus fordere ich Sie auf, die Richtigstellung zu ver
öffentlichen und das Belegexemplar einzusenden, widrigenfalls
ich mit Zivilklage auf Grund Ihrer Verpflichtungsübernahme vor
gehen müsste. An Kosten dieses Schreibens verzeichne ich Mark 5.–
die Sie gleichzeitig einsenden wollen.


Hochachtungsvoll


Rekommandiert.


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