Peter AltenbergPeter Altenberg. Auswahl aus seinen Büchern von Karl KrausPeter Altenberg (Grabrede)


Herrn Karl Kraus,


Wien.


Wir bestätigen, dass zwischen Ihnen und uns folgende Verein
barungen getroffen wurden, deren Rechtsverbindlichkeit wir zugleich
für unsere beiderseitigen Rechtsnachfolger anerkennen und als deren
Erfüllungsort Wien gilt.


1.) Sie übergeben uns und wir übernehmen die von Ihnen ge
machte und herausgegebene Auswahl aus den 12 Büchern von Peter Altenberg, die unter dem Titel


Buch der Bücher Peter Altenbergs


erscheinen soll und die mit allen ihr anhaftenden Verlagsrechten in
unseren Verlag übergeht.


2.) Die Genehmigung zur Herausgabe dieses Buches durch den
Verl a e ger Peter Altenbergs, d. Firma S. Fischer Verlag in Berlin, ist durch die bei
Ihrem Rechtsanwalt Herrn Dr. Oskar Samek erliegende Korrespondenz
gewährleistet.


3.) Das Werk soll im Format der von Peter Altenberg selbst
veröffentlichten Auswahl erscheinen und einen Umfang von höchstens
650 Seiten haben. Als Einleitung erscheint Ihr Gedicht „Peter Altenberg“, als Abschluss die Rede am Grabe des Dichters. Am Beginn des
Buches soll eine noch zu beschaffende Photographie Peter Altenbergs,
am Schluss eine Aufnahme des von Adolf Loos herrührenden Grabsteines
reproduziert werden.


4.) Das druckfertige Manuskript haben wir bereits von Ihnen er
halten. Sie verpflichten sich die Korrekturen jeweils umgehend zu
erledigen, (sodass der Band spätestens im Anfang September d.J. erscheinen
kann.) (Verfasserkorrekturen bis zur Höhe von 10% der Satzkosten trägt
der Verlag. Die Kosten, die eine Ueberschreitung dieser Korrekturen
sind, sind wir berechtigt vom Honorar in Abzug zu bringen.)


5.) Die Bestimmung der Auflagenhöhe sowie die Festsetzung und
Veränderung des Ladenpreises und alle übrigen geschäftlichen Massnah
men bleiben uns überlassen. Die erste Auflage wird mit 6000 Exemplaren


in Aussicht genommen. Wir sind berechtigt für die üblichen Rezen
sions- und Freiexemplare bezw. Defekte etc. einen Zuschuss bis zur
Höhe von 10% der Auflage honorarfrei herzustellen. Ein Nachweis
über die bestimmungsgemässe Verwendung dieser Exemplare obliegt
uns nicht.


6.) Als Honorar erhält die Kinderschutz- und Rettungsgesellschaft in Wien (Präsident Graf Zedwitz) 10% vom Ladenpreis des bro
schierten Exemplares. Abrechnung erfolgt jährlich im September Sie verzichten auf ein Honorar für d er ie Herausgeber
1arbeit. Von der ersten Auflage erhalten Sie 25 Freiexemplare, von je
der weiteren Auflage 15 Exemplare.


7.) Sie verpflichten sich Es bleibt Ihnen überlassen , vor Veranstaltung einer neuen Auf
lage das Werk einer Durchsicht zu unterziehen. Sollten Sie die Durch
sicht nicht selbst übernehmen wollen oder durch Krankheit, Tod etc.
verhindert sein, so sind wir berechtigt das Buch in der Form der
letzten Auflage wieder zu drucken.


8.) Das Recht zur Veranstaltung fremdsprachiger Ausgaben,
vergeben wir im Einverständnis mit Ihnen, bezw. d em Verlag Peter Firma
Altenbergs S. Fischer Verlag in Berlin. Das dafür erzielte Autorisations
2honorar wird in drei gleiche Teile geteilt, von denen einen Teil
die Kinderschutz- und Rettungsgesellschaft, den zweiten der VerlagS. Fischer in Berlin und den dritten wir erhalten.


ANTON SCHROLL & CO., GES.M.B.H.