Herrn Karl Kraus,
Wien.
Wir bestätigen, dass
zwischen Ihnen und uns folgende Verein
barungen getroffen wurden,
deren Rechtsverbindlichkeit wir zugleich
für unsere beiderseitigen
Rechtsnachfolger anerkennen und als deren
Erfüllungsort Wien gilt.
1.) Sie übergeben uns und
wir übernehmen die von Ihnen ge
machte und herausgegebene
Auswahl aus den 12 Büchern von
Peter Altenberg,
die unter dem Titel
Buch
der Bücher Peter Altenbergs
erscheinen soll und die mit
allen ihr anhaftenden Verlagsrechten in
unseren Verlag übergeht.
2.) Die Genehmigung zur
Herausgabe dieses Buches durch den
Verl
a
e
ger
Peter Altenbergs,
d. Firma
S. Fischer Verlag
in Berlin, ist durch die bei
Ihrem Rechtsanwalt Herrn Dr. Oskar Samek
erliegende Korrespondenz
gewährleistet.
3.) Das Werk soll im Format der von Peter Altenberg
selbst
veröffentlichten
Auswahl erscheinen und einen Umfang von höchstens
650 Seiten haben. Als
Einleitung erscheint Ihr Gedicht „Peter
Altenberg“, als Abschluss die Rede
am Grabe des Dichters. Am Beginn des
Buches soll eine noch zu beschaffende Photographie Peter
Altenbergs,
am
Schluss eine Aufnahme des von Adolf Loos herrührenden Grabsteines
reproduziert werden.
4.) Das druckfertige
Manuskript haben wir bereits von Ihnen er
halten. Sie verpflichten
sich die Korrekturen jeweils umgehend zu
erledigen, (sodass der Band spätestens
im
Anfang
September d.J. erscheinen
kann.)
(Verfasserkorrekturen bis zur Höhe von
10% der Satzkosten trägt
der
Verlag. Die Kosten, die eine
Ueberschreitung dieser Korrekturen
sind, sind wir berechtigt
vom Honorar in Abzug zu bringen.)
5.) Die Bestimmung der
Auflagenhöhe sowie die Festsetzung und
Veränderung des Ladenpreises
und alle übrigen geschäftlichen Massnah
men bleiben uns überlassen.
Die erste Auflage wird mit 6000 Exemplaren
in Aussicht genommen. Wir
sind berechtigt für die üblichen Rezen
sions- und Freiexemplare
bezw. Defekte etc. einen Zuschuss bis zur
Höhe von 10% der Auflage
honorarfrei herzustellen. Ein Nachweis
über die bestimmungsgemässe
Verwendung dieser Exemplare obliegt
uns nicht.
6.) Als Honorar erhält die Kinderschutz- und Rettungsgesellschaft in Wien (Präsident Graf Zedwitz) 10% vom Ladenpreis des bro
schierten Exemplares. Abrechnung erfolgt jährlich im September Sie verzichten
auf ein Honorar für d
er
ie
Herausgeber
1arbeit. Von der ersten Auflage erhalten Sie 25 Freiexemplare, von je
der weiteren Auflage
15 Exemplare.
7.)
Sie verpflichten sich
Es bleibt Ihnen überlassen
, vor Veranstaltung einer neuen Auf
lage das Werk einer Durchsicht zu unterziehen. Sollten Sie die
Durch
sicht nicht
selbst übernehmen wollen oder durch Krankheit, Tod etc.
verhindert sein, so sind wir
berechtigt das Buch in der Form der
letzten Auflage wieder zu
drucken.
8.) Das Recht zur Veranstaltung fremdsprachiger
Ausgaben,
vergeben wir im
Einverständnis mit Ihnen, bezw. d
em Verlag Peter
Firma
Altenbergs
S. Fischer Verlag in Berlin. Das dafür erzielte Autorisations
2honorar wird in drei
gleiche Teile geteilt, von denen einen Teil
die Kinderschutz- und Rettungsgesellschaft, den zweiten der
VerlagS. Fischer in Berlin und den dritten wir erhalten.