Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Kraus / Fischer
übersende ich Ihnen
in der Anlage
wunschgemäß Abschrift des Briefes vom 17.7.1928,
der vom S. Fischer
Verlag an Herrn Kraus gerichtet ist, und
bitte nunmehr um Stellungnahme zu dem Schreiben vom 24.7.31.
Ich bemerke ausdrücklich, dass es
sich bei dem Brief keines
falls um einen Entwurf handelt,
sondern um einen abgesandten
Brief, wie durch Zeugen beim Verlag S. Fischer bestätigt werden kann,
und ich kann nicht annehmen, dass
der Brief nicht in den
Besitz des Herrn Kraus gelangt ist.
Erfahrungsgemäß pflegen
ja
Postsendungen nicht verloren zu gehen. Ich wäre Ihnen
für baldige Erwiderung verbunden.
Hochachtungsvoll
Frankfurter
Rechtsanwalt