Sehr geehrter Herr Kollege!
In meinem Schreiben vom 18. Dezember 1930
habe ich Sie gebeten, mir
die in Ihrer Kanzlei befindlichen
Verträge des Herrn Karl Kraus mit
dem S. Fischer
Verlag bezüg
lich der Herausgabe einer
Altenbergauswahl einzusenden.
Sie
überschickten mir
damals den Durchschlag Ihres Schreibens vom
28. März 1930, den Brief des Rechtsanwaltes Dr. Frankfurter vom
7. April 1930, den
Durchschlag Ihres Schreibens an Herrn Kraus
v. 9. April 1930 und den Durchschlag eines Erinnerungsschreibens
an Herrn Kraus vom 28. April 1930.
Im Zuge der jetzt wegen der
Stärke des Auswahlbandes
gepflogenen Auseinandersetzung behauptet nun Herr
Rechtsanwalt Dr. Frankfurter, am 17. Juli 1928 sei ein Brief
vom S. Fischer
Verlag an Herrn Kraus gerichtet worden,
in dem
davon die Rede war,
dass der Band ungefähr 400 Seiten stark sein
soll. Dieser Brief ist im Verlag
der Fackel nicht auffindbar
und es kann sich auch
niemand daran erinnern, dass je ein sol
cher Brief eingetroffen wäre. Es besteht nur noch die
Möglich
keit,
dass dieser Brief entweder an Herrn von Radecki geschickt
wurde, der die
Unterhandlungen mit dem S. Fischer Verlag führte,
oder an Sie, aus
Anlass Ihrer anwaltschaftlichen Intervention.
Herr Radecki, an den ich mich zuerst gewendet habe, hat schon
mitgeteilt, dass er den Brief nicht erhalten hat.
Ich erbitte mir nun Ihre
Auskunft, ob sich der
Brief vielleicht in Ihren Akten befindet, ob Sie etwas
von
einem solchen Brief wissen und verneinenden Falles um eine Bestä
tigung dieser
Tatsache.
Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung