Sehr geehrter Herr Fischer,
wir danken Ihnen bestens für
Ihr freundliches Schreiben vom
28.IX. in der Altenberg-Angelegenheit. Wir sehen daraus gerne,
dass
Sie nach Klärung
einiger Punkte auf die Sache zurückkommen wollen.
Inzwischen möchten wir
jedoch gleich einige Irrtümer berich
tigen, die durch vielleicht
nicht völlig klar gefasste Teile unseres
Schreibens verursacht
wurden:
1. Die Anzeige in der Fackel ist zu einer Zeit erfolgt, wo
von
einer Uebernahme in einen
andern Verlag noch gar nicht die Rede war.
Es handelt sich nicht um eine
Anzeige im Sinne eines Inserats, sondern
darum, dass Herr Kraus ein kurzes
Vorwort zu Altenberg-Vorlesungen in
Berlin und Wien in der Fackel publizierte, worin er davon Mitteilung
machte, dass er von Ihnen
aufgefordert worden sei, die Auswahl vor
zunehmen und diese Aufforderung
auch angenommen habe. Sie werden ja
inzwischen diese Stelle in der
Fackel Nr.
800 Seite 51 gelesen haben.
2. Wir haben nie gemeint,
dass das Manuskript Ihnen von uns aus
zugestellt worden wäre.
Jedoch befand es sich unseres Wissens ja
(und zwar bestehend aus den
Büchern Altenbergs mit Anstreichungen von
Herrn Kraus) bevor
wir es empfingen, in Ihrem Besitz und wurde dann
durch Herrn Heinrich
Fischer von Ihnen abgeholt. Ueber Ihren Wunsch
erhielten wir im April 1931
dann, nachdem wir das Manuskript über
nommen hatten, von uns eine
Titelaufstellung des bereits gekürzten
Manuskriptes.
Im Grunde scheint es uns weder
notwendig, noch im Sinne der
Sache, wenn eine Abmachung, wie sie jetzt zwischen unseren Verlagen
getroffen werden soll, über den
Rechtsanwalt und rein juristisch
geführt wird. Wir haben daher Herrn Kraus, der unseres Wissens die
Herausgabe des Altenberg-Bandes als eine Freundes- und Künstler
pflicht ansieht, und
nichts weniger wünscht als einen Streit bei
einer solchen Gelegenheit, die
Frage vorgelegt, ob er nicht einen
Ausweg für die Sache sähe. Herr Kraus hat sich nun in dankenswerter
Weise bereit erklärt, die
nochmalige Durcharbeitung des Manus
kriptes vorzunehmen und eine
Beschränkung auf etwa 500 Seiten des
Zauberberg-Formats vorzunehmen. Er betonte, dass dieses Zuge
ständnis entgegen
seiner künstlerischen Ueberzeugung und ohne seinem
Rechtsstandpunkt zu
präjudizieren, nur im Interesse der reibungs
losen Erledigung der
Angelegenheit geschähe und dass er sehr hoffe,
eine solche damit zu ermöglichen.
Wir möchten uns dieser
Hoffnung anschliessen und glauben,
dass nun wirklich nichts
mehr einer Zustimmung durch Sie im Wege
steht. Ein Auswahlband von
500 Seiten in so kleinem Format über
schreitet doch gewiss nicht
das Uebliche und kann Ihnen gewiss
nicht mehr Schaden zufügen
als einer von 400 Seiten.
Es würde uns sehr freuen,
wenn Sie nach den wirklich dankens
werten Zugeständnissen, die
Herr Kraus und
wir Ihnen gemacht haben,
indem wir sowohl die zeitliche Beschränkung als auch eine wesent
liche Reduzierung annahmen,
nun das geringere Zugeständnis des
Umfangs von 500 Seiten statt
400 auf sich nehmen wollten.
Mit dem Ausdruck
vorzüglicher Hochachtung und bestem Dank
im voraus, zeichnen wir