Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Fischer gegen Radecki hatte ich bei der Abfas
sung meines Briefes vom 28. März
1930 die mir damals nicht
vorliegende Korrespondenz Fischer/Radecki im Auge, nicht je
doch ein Schreiben vom 17. Juli 1928 an mich oder Herrn Kraus.
Ich habe irgend ein Schreiben vom 17. Juli 1928 niemals be
kommen und habe Ihnen
meine gesamten Handakten ausgehändigt.
Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.
ACDH-CH OEAW
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