Die letzten Tage der Menschheit


Sehr geehrter Herr Kollege!


In Sachen Karl Kraus ./. Stadttheater Augsburg komme
ich auf mein Schreiben vom 16. ds.Mts. zurück und gestatte mir zu
bemerken:


1) Die Schadensersatzforderung – und nur um diese kann es
sich handeln – ist meines Erachtens in erster Linie gegen das
Stadttheater Augsburg zu richten und nicht gegen die AugsburgerVolksbühne, welche sozusagen nur Abnehmer der vom Stadttheater
gestellten Aufführung war. Ich glaube sogar, dass im Streitfalle
die Passivlegitimation der Augsburger Volksbühne an sich verneint
würde.


2) Die Verletzung der Rechte des Mandanten ist zweifellos
gegeben. Eine Unterlassungsklage wegen weiterer Rechtsverletzungen
kommt aber nicht in Frage, da solche nicht zu befürchten sind, die
Wiederholungsgefahr vom Kläger in keiner Weise glaubhaft gemacht
werden könnte.


Es bleibt also nur der Schadensersatzanspruch. Dieser dürfte
nach folgenden Gesichtspunkten zu bemessen sein:


Welchen Betrag hätte das Stadttheater Augsburg unter
normalen Umständen aufwenden müssen, um von dem Berechtigten,
das ist wohl vom Mandanten, die Erlaubnis zur Aufführung der
gebrachten Szenen zu erwerben?


Einen Punkt muss ich noch hervorheben: Falls Mandant
Die letzten Tage der Menschheit“ in Verlag gegeben oder
einem Theatervertrieb übertragen hat, ist noch die Frage der
Aktivlegitimation zu prüfen, d.h. es wäre dann nicht Mandant selbst,
sondern der Verlag berechtigt den Schadensersatzanspruch geltend
zu machen.


Vorerst wäre ich dafür, an das Stadttheater heranzutreten,
wie Sie es bereits getan haben und 100.– RM zu Gunsten der Kriegs
blinden zu verlangen. Ich ersuche jedoch noch höflichst um Ihre
gefl. Rückäusserung.


Abschrift für Mandanten liegt an.


Mit vorzüglicher Hochachtung
ergebener Kollege
Dr. HH Bernstein
Rechtsanwalt.


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