Sehr geehrter Herr Kollege!
Durch Herrn Direktor Fischer werden Sie
erfahren haben, dass Herr
Karl Kraus
gegen Herrn Aufricht
eine am 15.7.1930 in der
Höhe von Mk. 2.753.45 ausstehende
Forderung hat. Wie ich in
Erfahrung gebracht habe, soll Herr
Direktor Aufricht bei der Polizeidirektion Berlin eine
Kaution erlegt haben, die
bisher von Gläubigern nicht in An
spruch genommen wurde.
Allerdings dient diese Kaution in
erster Linie dazu, um die
Ansprüche der Schauspieler zu be
friedigen. Es könnte aber
doch sein, dass noch ein Restbe
trag für ihn frei wird und ich überlasse es Ihrem Ermessen,
ob es nicht zweckmässig
wäre, gegen Aufricht vorzugehen und
auf die Kaution respektive
auf deren freien Ueberschuss Hand
zu legen.
Ich übersende Ihnen zu diesem
Zweck
die mit Herrn Aufricht geführte Korrespondenz. Herr Aufricht
hat mit Schreiben vom 24. Juni 1930 die von mir vorgeschlagene
Art der Verrechnung anerkannt.
Vollmacht vom Herrn Kraus
dürften Sie besitzen, wenn
nicht, so können Sie sie jetzt
von ihm in Berlin einholen.
Mit vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
DrSamek
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