Arbeiter-ZeitungKarl Kraus zu fünfhundert Schilling verurteilt. Wegen Beleidigung des Musikkritikers Dr. Pisk.


Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus
verlange ich die Aufnahme der Berichtigung der in Ihrer Nummer2767 vom 5. Dezember 1930 mitgeteilten meinen Mandanten betreffen
den unrichtigen Tatsachen gemäss § 23 Pr.G.


Sie schreiben: „Er (Karl Kraus) hatte dem
Höflingslied des Grafen Oskar mehrere aktuelle Zeitstrophen ange
fügt, von denen nach Inhalt der Klage sich eine Strophe gegen die
sozialdemokratische Presse richtete. Nach dieser Strophe soll
Kraus aufgehört haben, zu singen, einen Zettel zur Hand genommen
und zum Publikum gewendet gesagt haben: ‚Aber in einigen Tagen
wird ein anderer Wind aus dem Zentralorgan wehen, denn ein Ver
treter des Zentralorgans, ein Schlieferl ist hier im Saale anwesend
und wird die Leser dahin aufklären, dass ich nicht musikalisch bin
und nicht singen kann. Mit ein paar Slezaks nehme ich es aller
dings noch auf, aber ich singe nicht David Bach, sondern Offenbach.‘“
Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist, dass Herr Karl Kraus andere
Worte gesprochen und nachher eine Strophe gegen die sozialdemo
kratische Presse vorgetragen hat.


Sie schreiben: „Weiters stellte der Verteidiger unter Beweis, dass der Privatkläger als Mitarbeiter
einer sozialdemokratischen Zeitung auch für die ‚Berliner Börse-Zeitung‘, eine bürgerliche, mehr rechts stehende Zeitung schrei
be.“ Dies ist unwahr. Wahr ist, dass laut nunmehr vorliegendem
Protokoll der Verteidiger unter Beweis stellte, dass der Privatankläger „als Mitarbeiter einer sozialdemokratischen Zeitung auch
Mitarbeiter der ‚Berliner Börsen-Zeitung‘ ist, die auf der
äussersten Rechten steht und gegen die Sozialdemokratie auftritt.“


Sie schreiben: „Das Urteil wird dem KarlKraus, der sich derzeit in Berlin befindet, nach seiner Rückkehr
nach Wien zugestellt werden.“ Es ist unwahr, dass sich Karl Kraus
am 4. Dezember 1930 in Berlin befand. Wahr ist, dass er an diesem
Tage einen Offenbach-Vortrag in Breslau gehalten hat.


Rekommandiert mit Rückschein.

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