Das Kleine Blatt, 5.12.1930


Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus
verlange ich die Aufnahme der Berichtigung der in Ihrer Nummer334 vom 5. Dezember 1930 mitgeteilten meinen Mandanten betreffen
den unrichtigen Tatsache gemäss § 23 Pr.G.


Sie schreiben: „… führte der Verteidiger
… aus, dass er (Karl Kraus) keinen Namen genannt habe, so dass
der Privatkläger die Ausdrücke nicht auf sich habe beziehen
können.“ Dies ist unwahr. Wahr ist, dass nach dem nunmehr vor
liegenden Protokoll der Verteidiger vorgebracht hat: „Ich will
nicht behaupten, dass der Privatankläger nicht gemeint war, es
konnte auch der Privatankläger sich getroffen fühlen. Er war
aber nicht erkennbar.“


Rekommandiert mit Rückschein.


3