Eine Klage gegen die Berliner VolksbühneDie Unüberwindlichen. Nachkriegsdrama in vier AktenArbeiter-Zeitung, 16.1.1931


Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus
verlange ich die Berichtigung der in Ihrer Nummer 16 vom
16. Jänner 1931, Seite 5, in der Notiz „Eine Klage gegen dieBerliner Volksbühne“ mitgeteilten meinen Mandanten betreffenden
unrichtigen Tatsachen gemäss § 23 Pr.G.


Sie schreiben: „Die Volksbühne wird gegen
das Urteil Berufung einlegen, da sie nicht aus bösem Willen
oder, wie behauptet worden war, aus Rücksichtnahme auf die
österreichische Gesandtschaft und das Polizeipräsidium das
Stück nicht in den Abendspielplan aufnahm, sondern weil bei
der Ansetzung für eine zweite Matinee die Beteiligung so gering
war, dass die Aufführung nicht erfolgen konnte.“ Es ist unwahr,
dass behauptet worden war, das Werk „Die Unüberwindlichen“ sei
aus Rücksichtnahme auf die österreichische Gesandtschaft und
das Polizeipräsidium nicht in den Abendspielplan aufgenommen
worden. Wahr ist, dass vom Kläger Karl Kraus lediglich behaup
tet wurde, dass die Volksbühne die „Unüberwindlichen“ auf
Intervention der österreichischen Gesandtschaft nicht in den
Abendspielplan aufgenommen hat. Es ist unwahr, dass bei der
Ansetzung für eine zweite Matinee die Beteiligung so gering
war, dass die Aufführung nicht erfolgen konnte. Wahr ist, dass
am Dienstag, also sechs Tage vor der angesetzten zweiten Matinee,
unmittelbar nach deren Verlautbarung, laut eigener Angabe der
beklagten Volksbühne 251 Karten verkauft waren. Wahr ist, dass
an demselben Dienstag ein Plakat der Volksbühne erschien, auf
welchem die Wiederholung unter Hinweis auf den aussergewöhnlichen
Erfolg angekündigt wurde, dass seine Wirkung aber gar nicht ab
gewartet wurde, sondern dass bereits am Mittwoch vormittags
Kartenkäufern an der Kassa erklärt wurde, die Aufführung sei ab
gesetzt. Wahr ist, dass an eben jenem Dienstag die Intervention
der österreichischen Gesandtschaft erfolgt war.


Rekommandiert mit Rückschein.


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