1 U 32/31
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Beschluß.


In der hg. Strafsache 1 U 32/31 Karl Kraus gegen Dr.
Oskar Pollak wegen § 24 Pressgesetz ist die dem Beschuldigten zuzustellende Urteilsausfertigung mit der Postrelation
„auf unbestimmte Zeit verreist“ rückgelangt.


Hievon werden Sie mit der Aufforderung verständigt, die Rück
kehr des Beschuldigten anher bekanntzugeben, worauf ihm das Urteil
zugestellt werden wird.


Wien, am 27./2. 1931:
Kahlert


B.v. 27./2.1931 1 U 32/31/5
Herrn Rechtsanwalt Dr.Oskar Samek
Wien I.,Schottenring 14


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