Arbeiter-Zeitung


1 U 32/31
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Beschluß.


In der hg. Strafsache 1 U 32/31 Karl Kraus gegen Dr. OskarPollak wegen § 24 Pressgesetz werden die vom Beschuldigten
Dr. Oskar Pollak Redakteur in Wien V., Rechte Wienzeile 97 zur
ungeteilten Hand mit der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Deutschösterreichs als Eigentümerin und dem Verlag der Arbeiterzeitung:Dr. Adler-Emmerling als Herausgeber der „Arbeiter-Zeitung“ dem Privat
ankläger Karl Kraus zu Handen seines Vertreters Dr. Oskar Samek
Rechtsanwalt in Wien I., Schottenring 14 zufolge Urteiles vom 17./2.1931 1 U 32/31/3 zu ersetzenden Kosten des Strafverfahrens mit 98 S
60 g bestimmt.


Zur Beachtung: Gegen die Kostenbestimmung steht die Beschwerde offen,
welche binnen drei Tagen beim gefertigten Gerichte einzubringen ist.


Wien, am 20./5. 1931
Kahlert


KB. b. 20./5.1931 1 U 32/31/10
Herrn Rechtsanwalt Dr. Oskar Samek


Wien I., Schottenring 14


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