La Périchole


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!


In der Angelegenheit Kraus wegen „Perichole“ hat
Herr C. Bronsgeest das Schreiben vom 5. August 1931 mir mit dem
Anheimgeben der entsprechenden Erledigung zugehen lassen.


Ich nehme sehr gern zur Kenntnis, daß Herr Kraus seine
Forderung nicht durch das Interesse an der künftigen gedeihli
chen Zusammenarbeit begründet, sondern sie nur vo n dem m Rechts
standpunkte aus beurteilt und anerkannt sehen möchte. Ich folge
diesem Gedanken und bitte daher, mir die Überprüfung des tat
sächlichen Vorbringens, wie es in dem Klagentwurfe der Berliner
Anwälte vom 15. Mai 1931 enthalten ist, zu gestatten. Es ist
darin auf das Zeugnis des Herrn Generalmusikdirektors Klemperer
Bezug genommen dafür, daß ein mündliches Abkommen über die
Wortregie geschlossen wäre. Die stellvertretende Opernleitung
hat schriftlich ausdrücklich in Abrede genommen, daß ein irgend
wie gearteter entgeltlicher Vertrag über Wortregie geschlossen
wäre. Angesichts dieser Erklärung könnte ich es z.Zt.nicht verant
worten, den Anspruch anzuerkennen. Herrn GeneralmusikdirektorKlemperer konnte ich zu der Frage noch nicht hören, weil er
sich zur Zeit noch in Südamerika befindet. In einigen Wochen
wird er zurück sein, und ich möchte die Angelegenheit eingehend
mit ihm besprechen, wobei ich allerdings von vornherein betonen


muß, daß Herr Klemperer nicht die verantwortliche Stelle
für Erteilung von Aufträgen und dergl. gewesen ist.


Ich bedauere, daß infolge der Abwesenheit des HerrnKlemperer eine sofortige Erklärung leider nicht möglich
ist, und sichere zu, daß die Angelegenheit unverzüglich
nach Rückkehr des Herrn Klemperer behandelt werden wird.


Inzwischen verbleibe ich
mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung
i.V. Scheffel


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