Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
In der Angelegenheit Kraus wegen „Perichole“ hat
Herr C. Bronsgeest das Schreiben vom 5. August 1931 mir mit dem
Anheimgeben der entsprechenden
Erledigung zugehen lassen.
Ich nehme sehr gern zur
Kenntnis, daß Herr Kraus seine
Forderung nicht durch das
Interesse an der künftigen gedeihli
chen Zusammenarbeit
begründet, sondern sie nur vo
n dem
m
Rechts
standpunkte aus beurteilt und anerkannt sehen möchte. Ich folge
diesem Gedanken und bitte daher,
mir die Überprüfung des tat
sächlichen Vorbringens, wie es in dem Klagentwurfe der Berliner
Anwälte vom 15. Mai 1931
enthalten ist, zu gestatten. Es ist
darin auf das Zeugnis des Herrn
Generalmusikdirektors Klemperer
Bezug genommen dafür, daß ein
mündliches Abkommen über die
Wortregie geschlossen wäre. Die stellvertretende Opernleitung
hat schriftlich ausdrücklich in
Abrede genommen, daß ein irgend
wie gearteter entgeltlicher Vertrag über Wortregie geschlossen
wäre. Angesichts dieser Erklärung
könnte ich es z.Zt.nicht verant
worten, den Anspruch
anzuerkennen. Herrn GeneralmusikdirektorKlemperer konnte ich zu
der Frage noch nicht hören, weil er
sich zur Zeit noch in Südamerika
befindet. In einigen Wochen
wird
er zurück sein, und ich möchte die Angelegenheit eingehend
mit ihm besprechen, wobei ich
allerdings von vornherein betonen
muß, daß Herr Klemperer nicht die verantwortliche
Stelle
für
Erteilung von Aufträgen und dergl. gewesen ist.
Ich bedauere, daß infolge
der Abwesenheit des HerrnKlemperer eine
sofortige Erklärung leider nicht möglich
ist, und sichere zu, daß die
Angelegenheit unverzüglich
nach Rückkehr des Herrn Klemperer behandelt
werden wird.
Inzwischen verbleibe ich
mit dem Ausdruck meiner
vorzüglichen Hochachtung
i.V.
Scheffel