Die Fackel


Geschäftszahl 21 f Vr.
am 9.II.1932.


Richter: OLGR. Dr. Schrott
Schriftführer: Künzel


STRAFSACHE:
gegen Herta Gropper wegen §§ 197, 199 a STG


Der Zeuge wird ermahnt, auf die an ihn zu richtenden Fragen nach sei
nem besten Wissen und Gewissen die reine Wahrheit anzugeben, nichts zu ver
schweigen und seine Aussage so abzulegen, daß er sie erforderlichenfalls
eidlich bekräftigen könne.


Er gibt über seine persönlichen Verhältnisse an:
1. Vor- und Zuname: Karl Kraus
2. Alter: 1874 geboren
3. Geburtsort: Gitschin
4. Glaubensbekenntnis: konfessionslos
5. Familienstand: ledig
6. Beschäftigung: Schriftsteller
7. Wohnort: 4., Lothringerstrasse 6
Ladung an: 3. Hintere Zollamtstrasse Nr. 3
8. Verhältnis zu dem Beschuldigten oder zu anderen bei der Untersuchung
beteiligten Personen: fremd.


Ich lege dem Protokolle mein gegenständliches Manuskript bei,
wie auch alle die sich darauf beziehenden Korrekturbogen, halte meine
Anzeige B.Zl. 3 u. f. als Zeugenaussage aufrecht, bemerke hiezu
noch folgendes:


Die Aussage der Zeugin Gropper ist in folgenden Punkten unrichtig:


Das Wort „Schlieferl“ kam in meinem Vortrage vor
nicht aber der Ausdruck „kümmerlicher Schönbergschüler“ auch habe
ich nicht zu Beginn des Vortrages herumgeblickt und dabei gesagt,
„ob sich das Schlieferl wieder in den Saal verirrt hat.“ Ich habe
wohl bei meinem Vortrage Bewegungen gemacht und auch bei die Stelle:
Aber sollte der Musikfachmann, der behauptet hat, dass ihm die
Bezeichnung „Schlieferl“ gelte … mit einem Blick in den
Saal begleitet. Ich habe nie im Saal herumblickend gefragt, ob das Schlieferl da ist. Auch ist es unwahr, dass manches in der Fackel nicht steht, was gesprochen worden ist. Wenn aber Gropper behauptet, die Stelle hätte
gelautet: ich weiss nicht ob sich das Schlieferl wieder in den Saal
verirrt hat und dass sie diese Stelle mitstenografiert hätte, so ist das
un richtig wahr . Ich bin bereit, einen Eid abzulegen, dass ich diese
Auesserung in dieser Form nicht vorgebracht habe. D ie en Ausdr ü u cke
„kümmerliches Fachwissen“ habe ich gebraucht. Der Ausdruck „Schönbergschüler“ (siehe Seite 79 des Heftes der Fackel) ist zeitlich getrennt
vom ersten Ausdrucke gebracht worden und verweise ich diesbezüglich
auf die Stelle auf Seite 79 des Heftes. Die Worte „Petite und Korre
petite“ habe ich gebraucht, ich verweise diesbezüglich auf die
rot angestrichene Stelle auf Seite 18 des Heftes der Fackel, wo diese
Worte in einem anderen stilistischem Zusammenhange verwendet worden
sind. Ich kenne die Beschuldigte gar nicht und bin ich nicht darüber
informiert, dass ob sie gut hört und ob sie gut stenografiert. Wenn sie
behauptet, das stenografiert zu haben was sie gehört haben will,
so hat sie die Unwahrheit gesagt. Ich habe damals nur dasjenige
gesprochen was in dem Manuskripte drinnen steht und ich habe nicht
frei gesprochen. Ich habe b B eim Sprechen halte ich das Manuskript vor mir.
gehalten. Ich habe Mein Blick ist nicht immer meinen Blick starr auf das Manus
kript gerichtet gehabt, sondern habe bei pflege bei meine m n Vortr a ä g e en auch manches
mal auf geschaut zuschauen , da ich die wie aus dem Zusammenhange des Vortrages aus dem Satzgefüge notwendigerweise
notwendigen sich ergebenden Worte, auch ohne und die die im Manuskripte enthaltenen Worte sind ,
mit dem Blicke bereits ergriffen ha tt b e. Ich kann da beeiden, dass
es vollkommen ausgeschlossen ist, dass ich hiebei beim Vortrag vom 10. Januar 29 auch nur ein
Wort improvisiert habe. Ich weise darauf, dass ein anderer Zeuge,
ich glaube Löwy, sich auch ein Stenogramm angefertigt hat, das mit
meinem Vortrag vollkommen übereingestimmt hat bis auf eine 2 Stellen voll
kommen übereingestimmt hat. v.g.g.