Herta Gropper, 1.7.1932
Ich bleibe dabei, keine falsche
gerichtliche Zeugenaussage abgelegt
zu haben. Ohne in die vom Anzeiger behaupteten Einzelheiten einzu
gehen, bemerke ich Folgendes:
Ich bin am kritischen Abend bei
der Vorlesung des Herrn
Kraus in einer der
rückwärtigen Reihen gesessen und habe ich
während des Vortrages
hauptsächlich diejenigen Stellen mitgeschrie
ben, die meiner Ansicht nach auf
Herrn Pisk gemünzt
waren. Ich
hielt damals das
Papier auf dem ich schrieb, auf meinem Schoss,
vielleicht hatte ich dabei eine
Ledertasche als Unterlage und war
es während ich schrieb, ziemlich dunkel. Ich habe hauptsächlich
dem Sinne nach stenographiert und
glaube nicht, dass mir dabei
ein
Irrtum unterlaufen ist. Ich verweise auch darauf, dass sinnge
mäss meine Aufzeichnungen laut
Tabelle mit der Aufzeichnung des
Herrn Löwy und der Aufzeichnung Karl Kraus im
Allgemeinen überein
stimmt, mit Ausnahme des Punktes 9 (Anmerkung „das gegen mich
wirkende Schlieferl“).
Den Ausdruck „kümmerlicher Schönbergschüler“
glaube ich gehört zu haben, denn
ich kann mich erinnern, dass ich,
als ich nach dem Vortrag mit Herrn Pisk und anderen Leuten im
Kaffeehaus zusammentraf, ich ihn
mit den Worten „kümmerlicher
Schönbergschüler “ begrüsste. Auch kann ich mich genau erinnern,
(Punkt 9), dass gegen Schluss des
Vortrages das Wort „Schlieferl“
noch einmal gefallen ist und hatte es unzweideutig Bezug auf
Dr. Pisk. Ich habe
meine Aussage bei Gericht nach bestem Wissen
und Gewissen abgelegt und habe
gegen Herrn Kraus
nicht das Geringste
einzuwenden.
Ich lese „Die Fackel“ sehr gerne.