Die FackelBerliner Tageblatt, 10.7.1931


In rechtsfreundlicher Vertretung
des Herrn Karl Kraus, Herausgebers der „FackelWien III.,Hintere Zollamtsstrasse Nr. 3 sende ich Ihnen die beiliegende
Berichtigung der in Ihrer Nummer vom 10. Juli 1931, Abendausgabe, mitgeteilten ihn betreffenden unrichtigen Tatsache
zur Veröffentlichung gemäss § 11 des Pressgesetzes.


Hochachtungsvoll


1 Beilage
Rekommandiert mit Rückschein.


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