Sehr geehrte Herren!
Wir bestätigen Ihr Schreiben vom 21. März, auf das
wir folgendes mitteilen:
Was zunächst Ihre
Ausführungen bezüglich Aufnahme
der Klausel in die Verträge
mit den Bühnen anlangt, der
Klausel nämlich, wonach Änderungen in Text und Musik ohne
Einverständnis des Herrn Kraus nicht gemacht werden dürfen,
so sind wir nach wie vor der
Ansicht, dass die Unzukömmlich
keiten in Prag und in Essen auch bei
ausdrücklicher Aufnahme
dieser Klausel sich ereignet hätten, weil der Schutz dieser
Klausel in keiner Weise über
den durch den Kartellvertrag
gegebenen Schutz hinausgeht und weil Eigenwilligkeiten,
wie die, die Herr Dörner sich erlaubt hat oder Übergriffe,
wie sie die Essener Bühne trotz der ausführlichen, sehr
zur Zufriedenheit des Herrn Kraus ausgefallen Unterredung
in Berlin gewagt hat, sich im Theaterbetrieb nicht durch
Verträge und durch noch so
strenge Klauseln ganz aus der
Welt schaffen lassen. Wir dürfen daran erinnern, dass in
dem von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 21. März zitierten Fall
der Berliner Krolloper die blosse Drohung mit dem Kartell
vertrag genügt
hat, um das Attentat abzuwehren. Der Schutz
hat sich also durchaus als
ausreichend erwiesen, soweit
überhaupt ein solcher Schutz eben juristisch und vertrags-
dessen nach Essen mitgeteilt habe, dass in allen Fällen
von Abweichungen das
Textbuch, nicht der Klavierauszug,
gelte. Wir haben überdies
heute nach Essen geschrieben
und die Zusendung eines in
Wien auskorrigierten Auszuges
avisiert, damit eventuell
doch noch vorhandene Abweichungen
korrigiert werden können.
Was die Frage anlangt, ob
Dr. Heinsheimer den
Artikel von Költzsch mit
den Fussnoten vor der Zusammenkunft
mit Herrn Kraus gelesen habe, so ist sie selbstverständlich
zu verneinen. Er hatte das
Heft des „Scheinwerfer“,
welches
ihm als
Autorenexemplar am 5. März zuging, nur durchgeflogen
und dabei eben das Bild, von
dem die Rede war, gesehen.
Was nun die Frage einer
Wiedergutmachung der in
Essen und Prag
entstandenen Schäden anlangt, so wurde
bereits gestern, am 23.
März, an beide Bühnen mit äusserstem
Nachdruck geschrieben und
eine sofortige Erklärung über die
vollkommene
Wiederherstellung des Originals verlangt. Sollte
eine befriedigende Erklärung
nicht erfolgen, so werden wir
mit Herrn Dr. Samek über die Möglichkeiten zu
weiteren
Schritten gegen
diese Bühnen uns verständigen.
Wir hoffen damit, sämtliche
Punkte Ihres
Schreibens in
vollkommen einwandfreier und eindeutiger
Weise erledigt zu haben.
Damit entfällt zugleich auch die
Voraussetzung, unter der Sie
uns eine sofortige Auflösung
unseres Vertrages angeboten haben.
Mit vorzüglicher Hochachtung