Bd.
Eidesstattliche Versicherung.
Ich kenne die
strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich
oder fahrlässig falsch
abgegebenen eidesstattlichen Versi
cherung. Ich gebe zur
Vorlage bei Gericht folgende
eidesstattliche
Versicherung
ab:
Ein Herr Breidenbach hatte sich Ende Oktober 1932
in München darum beworben, mich zu photographieren. Er wurde
abgewiesen. Er ist dann auf dem
Podium nach meinem damaligen
Vortrag erschienen und wurde von Herrn Direktor Dr. HeinrichFischer mit
der Bemerkung, dass das Photographieren nicht ge
stattet werde, nochmals
zurü abgewiesen. Trotzdem hat Herr
Breidenbach am nächsten Vormittag mich in meinem Hotel, das
er irgendwie
in Erfahrung gebracht hatte, angerufen. Er erhielt
kurz den Bescheid, es sei ihm
bereits gesagt worden, dass das
Photographieren meiner Person nicht erlaubt werde. An einem
der nächsten Abende,
vermutlich 27. Oktober sprach er mich im Foyer des Schauspielhauses an, nachdem er
mich öfters umkreist hatte. Er machte
mich auf die Vorzüge seiner im
Schauspielhaus ausgestellten
Photographieen aufmerksam. Ich
gab ihm in heftigster Form eine
nochmalige Absage. Da er nicht locker liess, wurde diese Absage
wiederholt und jede weitere
Belästigung verboten.
Am 30. November 1932, 8 Uhr
abends hielt ich im Steinicke-
Saal in München eine Vorlesung von Gerhart
Hauptmann’s
Hanneles Himmelfahrt. Während dieser Vorstellung hörte ich
an einigen Stellen, die
gespannteste Aufmerksamkeit erforderten,
im Saal Geräusche. Nach der
Vorführung kam Herr Direktor Fischer
auf das Podium und teilte mir in
grösster Aufregung mit,
es habe
sich etwas ungeheuerliches zugetragen. Jener Herr
Breidenbach habe an 3 oder 4 Stellen des Hanneles Himmelfahrt seinen
Photographenapparat in Tätigkeit gesetzt und
in empfindlichster Weise die
Nachbarschaft gestört. Auf Zu
rechtweisung, die von Seiten des
Herrn Dr. Fischer erfolgt
sei, habe er sich nicht abhalten
lassen, weiter zu photogra
phieren. Auf meine Veranlassung
hielt Herr Direktor Fischer
vor Beginn der zweiten Abteilung
eine Ansprache an das Publi
kum, worin er mitteilte, dass der
Versuch der photographischen
Aufnahmen, der so störend gewirkt habe, selbstverständlich
ohne mein Wissen und gegen meinen
Willen erfolgt sei und dass
ich
jeden möglichen Schritt zur Verhinderung der Veröffentli
chung dieser Aufnahmen
unternehmen werde. Nebst der Störung
des Vortrages an den
wesentlichsten Stellen ist mir die blos
se Vorstellung, dass eine solche
Veröffentlichung derzeit oder
wann immer in einer späteren Zeit, durch welche Zeitungen immer
erfolgen würde, eine
geradezu physische unerträgliche Pein. Denn es würde die
ungeheuerliche Möglichkeit sich
ergeben, dass der Betrachter einer
solchen Photographie annehmen müsste, dass ich mir einen Photographen
zur Wahrnehmung eines Momentes
meiner Darstellung bestellt habe
und kein Mensch würde auch nur auf den Gedanken kommen, dass ein
solcher Eingriff in meine
darstellerische Produktion ohne meine
ausdrückliche Genehmigung erfolgt
sei. Ich würde als einer
da
stehen, der sich in bestimmten zurecht gelegten Posen vor dem
Publikum photographieren und zur
Schau stellen lässt. Ich habe
ein
berechtigtes Interesse an der Verhinderung solcher Taten
schon aus dem Grunde, weil ich
seit Jahrzehnten Zeitungen oder
Zeitschriften selbst Reproduktionen von bereits erschienenen
Photos, die
ursprünglich
ausschliesslich
zu dem Zwecke hergestellt wurden,
damit das Erträgnis aus dem
Verkauf wohltätigen Zwecken
zugewendet werde, verboten habe. Ich bin in jedem einzel
nen Falle gegen eine Uebertretung
dieses Verbotes nach dem
Recht am
eigenen Bilde eingeschritten. Ich habe es auch ab
gelehnt, irgendeinmal eine
Photographie von mir auch nur
einem Einzelnen zu überlassen und mit meinem Namenszuge
zu versehen.
Diese Weigerung erfolgt
gemäss der Haltung, die ich
durch Jahrzehnte nachweislich gegenüber dem Pressewesen und
jeder Art eines
reklamehaften Hervortretens oder eines Miss
brauches des
Persönlichkeitsrechtes durch eine sensationslüs
terne Presse eingenommen
habe.
Es versteht sich von selbst,
dass die Presse nach sol
chen Aufnahmen, die
Seltenheitswert haben, begierig ist und
dass zu irgend einer, wenn
auch späteren Zeit eine solche Repro
duktion, die ich förmlich
als eine Anprangerung empfinde, erfol
gen könnte.