Sehr geehrter Herr!
Ich bestätige mit dem besten
Dank den
Empfang Ihres Schreibens vom 12. Oktober 1937 und den Eingang
eines Schecks auf $ 25.– an die
Creditanstalt, der mit S 130.80
honoriert wurde. Ich bedauere lebhaft, daß Herr Lorre
offenbar
sich nicht bewußt
ist, in wie unerhörter Weise er meine Gut
mütigkeit mißbraucht hat. Der ihm
am 8. Mai 1933 dargeliehene
Betrag sollte bis zum 15. Oktober 1933 zurückbezahlt werden.
Heute schreiben wir den 11.
November 1937, und insgesamt hat HerrLorre
zirka 2/3 seiner Schuld ohne die Zinsen und Kosten bezahlt
und mich durch seine Säumnis in
große Verlegenheit gebracht.
Sie
künden in Ihrem Schreiben vom 12. Oktober 1937 an, daß in
regelmäßigen Intervallen
Zahlungen erfolgen werden. Aber wenn
diese Intervalle in der bisher
geübten Weise ausfallen und
immer
nur 25 $ bezahlt werden, so muß ich weitere drei Jahre
warten, bis ich im Besitze meiner
gesamten Forderung bin. Ich
bin
nicht bereit, es bei diesen Zahlungsabstattungen bewenden
zu lassen, sondern verlange, daß
mindestens monatlich 50 $ zu
rückbezahlt werden, widrigenfalls
andere Schritte gegen HerrnLorre
eingeschlagen werden. Obwohl ich Ihnen in meinem Briefvom
4. Juni 1937 eine genaue Aufstellung der Schuld des HerrnLorre gegeben habe,
verlangen Sie neuerlich eine solche, was
meine Kanzlei wieder mit der Ausrechnung beschäftigt. Ich
bitte Sie also, sich in Zukunft
die Berechnung selbst anzu
stellen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Rekommandiert.
Aufstellung: