2 U 588/33


Beschluss:


In der Strafsache Karl Kraus gegen Alfred Kinast
wegen Pressehrenbeleidigung wird die für den
28. Oktober 1933,
1/2 12 Uhr angesetzte Hauptverhandlung wegen über
Antrag des Privatanklägers eingeleiteter weiterer
Erhebungen auf unbestimmte Zeit abgesetzt.


Strafbezirksgericht I in Wien
II., Schiffamtsgasse 1
Abt. 2, am 19.10.33
[Unterschrift]


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