2 U 588/33
Beschluss:
In der Strafsache Karl Kraus
gegen Alfred
Kinast
wegen
Pressehrenbeleidigung wird die für den
28. Oktober 1933,
1/2 12 Uhr angesetzte
Hauptverhandlung wegen über
Antrag des Privatanklägers eingeleiteter weiterer
Erhebungen auf unbestimmte
Zeit abgesetzt.
Strafbezirksgericht I in Wien
II., Schiffamtsgasse 1
Abt. 2, am 19.10.33
[Unterschrift]