13. Oktober 1933.
Dr.Sa/Ma.
G.Z. 2 U
588/33
An das
Strafbezirksgericht I als Pressegericht
Wien.
Privatankläger: Karl Kraus, Herausgeber der Zeitschrift
‚Die Fackel‘ Wien III. Hintere
Zollamtsstr. Nr. 3
durch:
Beschuldigter: Hans Bekessy, Redakteur,
Wien, IX., Liechtensteinstrasse 38, II/14
wegen:
Ehrenbeleidigung
begangen
durch die Presse
1 fach
Antrag auf
Ergänzung der Vorerhebungen.
Der ursprüngliche Antrag auf
Vorerhebungen war gegen
Alfred Kinast und weitere unbekannte Täter gestellt worden.
Gegen Alfred Kinast wurde am 2. Oktober
1933 die Privatanklage
erhoben. Der Verfasser des inkriminierten Artikels war bisher
nicht eruierbar. Der Verdacht richtet sich gegen HansBekessy, der Redakteur des Oesterreichischen Abendblattes
war.
Ich beantrage nun, den Beschuldigten zu vernehmen und
zu befragen, ob er der Verfasser
des Artikels ist.