Abschrift
Ich erhielt Ihren Brief vom 9. l.M.,
zu dem ich, noch bevor ich
Gelegenheit habe, meinem Mandanten von dessen
Inhalte Mitteilung zu machen, folgendes
bemerke:
Die stenografische Aufzeichnung
des
Satzes „Karl Kraus legt
auf die Feststellung Wert …“
kann deswegen nicht nach meinem
eigenen Ausspruche verfasst
worden sein, weil ich mich nicht nur genau erinnere,
diese Wendung nicht verwendet zu
haben, sondern auf die
bei mir
befindliche Abschrift Ihres Briefes vom 5.XII.
1933 jene Punkte
verzeichnet habe, die ich Ihnen über
Weisung des Herrn Kraus
mitteilen sollte und mitgeteilt
habe. Ich weiss ganz besimmt, dass ich ausdrücklich ge
sagt habe, Herr Kraus
verlange die Veröffent
lichung der Berichtigung und in
einem Nachsatze dazu
die
Erklärung, dass sein Gedicht ohne Genehmigung des
Autors abgedruckt
worden ist. Ich weiss ferner, dass ich,
als ich mit Ihnen sprach, die
Abschrift des Briefes mit
den Bemerkungen des Herrn Kraus vor mir
hatte und ich habe
nach
Beendigung der telefonischen Rücksprache auf diesem
Briefe vermerkt: „Telef. mitgeteilt
11.XII.1933.“.
Es ist mir daher nicht
begreiflich, dass
Sie, sehr
geehrter Herr
Doktor, jetzt diese für mich un
bedingt feststehenden
Tatsachen in Abrede stellen können
und ich persönlich bedauere
es, dass ich mich aus Kollegiali
tät zu Ihnen dafür
eingesetzt habe, Herr Kraus möge nach
Erfüllung der Ihnen am 11.XII.1933 mitgeteilten Bedingungen
von einer weiteren
Verfolgung der Angelegenheit absehen.
Ich sehe auch ein, dass es
falsch ist, selbst
mit
Kollegen eine Angelegenheit mündlich zu besprechen
und bedauere, diesmal von
meiner sonstigen Gewohnheit, nur
schriftlich zu verhandeln,
abgewichen zu sein.
Ich werde Herrn Kraus
von dem Inhalte Ihres
Briefes Mitteilung machen und es ihm überlassen,
gegen
Sie so vorzugehen,
wie er es ursprünglich beabsichtigt
hatte.
Ich persönlich muss nur
konstatieren, dass
Sie das
Entgegenkommen schlecht gelohnt haben und dass
ich es für richtig halten
würde, Ihr an mich gerichtetes
Schreiben vom 5.XII.1933, sowie Ihr weiteres Vorgehen
zu veröffentlichen.
Als Anwalt des Herrn Karl Kraus
bestehe ich
auf der
Veröffentlichung der in meinem eingeschriebenen
Briefe vom 8. l.M. aufgesetzten Erklärung.
Hochachtungsvoll:
Dr. Turnovsky
m.p.