Abschrift


Ich erhielt Ihren Brief vom 9. l.M.,
zu dem ich, noch bevor ich Gelegenheit habe, meinem Mandanten von dessen Inhalte Mitteilung zu machen, folgendes
bemerke:


Die stenografische Aufzeichnung des
Satzes „Karl Kraus legt auf die Feststellung Wert …“
kann deswegen nicht nach meinem eigenen Ausspruche verfasst
worden sein, weil ich mich nicht nur genau erinnere,
diese Wendung nicht verwendet zu haben, sondern auf die
bei mir befindliche Abschrift Ihres Briefes vom 5.XII.
1933 jene Punkte verzeichnet habe, die ich Ihnen über
Weisung des Herrn Kraus mitteilen sollte und mitgeteilt
habe. Ich weiss ganz besimmt, dass ich ausdrücklich ge
sagt habe, Herr Kraus verlange die Veröffent
lichung der Berichtigung und in einem Nachsatze dazu
die Erklärung, dass sein Gedicht ohne Genehmigung des
Autors abgedruckt worden ist. Ich weiss ferner, dass ich,
als ich mit Ihnen sprach, die Abschrift des Briefes mit
den Bemerkungen des Herrn Kraus vor mir hatte und ich habe
nach Beendigung der telefonischen Rücksprache auf diesem
Briefe vermerkt: „Telef. mitgeteilt 11.XII.1933.“.


Es ist mir daher nicht begreiflich, dass
Sie, sehr geehrter Herr Doktor, jetzt diese für mich un
bedingt feststehenden Tatsachen in Abrede stellen können
und ich persönlich bedauere es, dass ich mich aus Kollegiali
tät zu Ihnen dafür eingesetzt habe, Herr Kraus möge nach
Erfüllung der Ihnen am 11.XII.1933 mitgeteilten Bedingungen
von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit absehen.


Ich sehe auch ein, dass es falsch ist, selbst
mit Kollegen eine Angelegenheit mündlich zu besprechen
und bedauere, diesmal von meiner sonstigen Gewohnheit, nur
schriftlich zu verhandeln, abgewichen zu sein.


Ich werde Herrn Kraus von dem Inhalte Ihres
Briefes Mitteilung machen und es ihm überlassen, gegen
Sie so vorzugehen, wie er es ursprünglich beabsichtigt
hatte.


Ich persönlich muss nur konstatieren, dass
Sie das Entgegenkommen schlecht gelohnt haben und dass
ich es für richtig halten würde, Ihr an mich gerichtetes
Schreiben vom 5.XII.1933, sowie Ihr weiteres Vorgehen
zu veröffentlichen.


Als Anwalt des Herrn Karl Kraus bestehe ich
auf der Veröffentlichung der in meinem eingeschriebenen
Briefe vom 8. l.M. aufgesetzten Erklärung.


Hochachtungsvoll:
Dr. Turnovsky m.p.