26 a Vr 74/34
Beschluss.
Das Strafverfahren in der
Strafsache des
Privatanklägers
Karl Kraus, 3.,
Hintere Zollamtsstr. 3,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Oskar Samek, 14.,
Reindorfg. 18
gegen Dr. Otto Eibuschitz und
Andere wegen §§ 44, 45 Urh.R.Ges.
wird gem. § 109 St.P.O. wegen Rücktritt des Privatanklägers
eingestellt.
Gemäss § 390 St.P.O. wird dem Privatankläger der
Ersatz aller infolge seines Einschreitens aufgelau
fenen Kosten aufgetragen.
Gemäss § 391 St.P.O. werden die Kosten
des Strafverfahrens für
einbringlich erkannt.
Landesgericht für Strafsachen Wien I
Abt. 26 a am 22. März
1934.
[Unterschrift]
Herrn
Dr. Oskar Samek
Rechtsanwalt.