26 a Vr 74/34


Beschluss.


Das Strafverfahren in der Strafsache des
Privatanklägers Karl Kraus, 3., Hintere Zollamtsstr. 3,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Oskar Samek, 14., Reindorfg. 18
gegen Dr. Otto Eibuschitz und Andere wegen §§ 44, 45 Urh.R.Ges.
wird gem. § 109 St.P.O. wegen Rücktritt des Privatanklägers
eingestellt.


Gemäss § 390 St.P.O. wird dem Privatankläger der Ersatz aller infolge seines Einschreitens aufgelau
fenen Kosten aufgetragen.


Gemäss § 391 St.P.O. werden die Kosten
des Strafverfahrens für einbringlich erkannt.


Landesgericht für Strafsachen Wien I
Abt. 26 a am 22. März 1934.
[Unterschrift]


Herrn
Dr. Oskar Samek
Rechtsanwalt.


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