Sehr geehrter Herr Doktor.


In dieser Angelegenheit ist die Hauptverhandlung
für den 24.V. d.J. angeordnet worden. Die Gegnerin wird voraussicht
lich den Wahrheitsbeweis antreten wollen und zur Stellung der
schriftlichen Beweisanträge eine Frist erhalten. Für den Fall von
Vergleichsanträgen bitte ich bei Herrn Kraus anzufragen, ob er heute
noch die in Ihrem Briefe vom 29.I. d.J. angeführte Erklärung, resp.
deren Veröffentlichung und Bezahlung der Prozesskosten als hinrei
chende Genugtuung ansieht und welche weiteren Bedingungen er für
den Vergleichsfall stellen möchte.


In vorzüglicher Hochachtung:
Dr. Turnovsky


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