Sehr geehrter Herr Doktor.
In dieser Angelegenheit ist
die Hauptverhandlung
für den
24.V. d.J. angeordnet worden. Die Gegnerin wird
voraussicht
lich den Wahrheitsbeweis antreten wollen und zur Stellung der
schriftlichen Beweisanträge
eine Frist erhalten. Für den Fall von
Vergleichsanträgen bitte ich
bei Herrn
Kraus anzufragen, ob er heute
noch die in Ihrem Briefe vom 29.I. d.J. angeführte Erklärung, resp.
deren Veröffentlichung und
Bezahlung der Prozesskosten als hinrei
chende Genugtuung ansieht
und welche weiteren Bedingungen er für
den Vergleichsfall stellen
möchte.
In vorzüglicher Hochachtung:
Dr. Turnovsky