Sehr geehrter Herr Doktor.
In der Angelegenheit Karl Kraus
ca: Gegen-Angriff fand heute die Hauptverhand
lung statt, bei welcher ich im
Sinne Ihrer gesch. Zuschriftvom 11. d.M. auf den von
der Gegnerin angebotenen Vergleich
eingegangen bin. Die Gegnerin hat sich verpflichtet, binnen
14 Tagen kostenlos und ohne jeden
Zusatz unter den Rechts
folgen des § 9 und § 11 der
Pressgesetznovelle auf der 4. Seite
im 5. Absatze der Wochenschrift
„Der Gegen-Angriff“ die in
Ihrem Schreiben vom 29.I. d.J. stilisierte Erklärung und zwar
auf gleiche Art und mit demselben
Drucke, in welchem der
inkriminierte Artikel abgedruckt war, zu
veröffentlichen
und die mit
400 Kč bestimmten Prozesskosten zu bezahlen.
Damit wird diese Angelegenheit
beendet sein und ich glaube
annehmen zu dürfen, dass der Gegen-Angriff in Hinkunft
die Veröffentlichung von Artikeln
gegen oder über Herrn
Kraus
unterlassen wird. Ich werde
jedenfalls die weiteren Nummern
des Gegen-Anriff daraufhin prüfen.
Indem ich bitte, diese
Mitteilung
an Herrn Kraus
weiterzuleiten und ihm meine besten Empfehlun
gen zu bestellen, zeichne
ich
mit vorzüglicher
Hochachtung
ergebener:
Dr. Turnovsky