Sehr geehrter Herr Kollege!
Ihr Schreiben vom 4. Juni 1934 habe ich HerrnKraus zur Kenntnis
gebracht. Er überlässt die Entscheidung,
ob Sie den neuerlichen
richtigen Abdruck der Erklärung
verlangen sollen oder nicht,
Ihnen, wobei er Sie von dem
Gesichtspunkt auszugehen bittet, dass dieses Verlangen nur
dann gestellt werden soll,
wenn die Durchsetzung absolut
sicher ist und wenn nicht neuerliche Belästigungen daraus
entstehen könnten, die seine
Arbeit stören.
Ich zeichne
mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener