Mut, Verrat oder Feigheit?


Sehr geehrter Herr Doktor.


In dieser Angelegenheit wurde die Vor
untersuchung beendet und mir die Ueberreichung der Ankla
geschrift aufgetragen. Die Angeklagte verteidigt sich in
üblicher Weise damit, dass sie den inkriminierten Artikel
vor der Veröffentlichung weder gelesen, noch in Druck ge
geben hat. Sie beantragt den Wahrheitsbeweis, dessen Durch
führung sie schriftlich innerhalb 14 Tagen oder bei der
Hauptverhandlung vornehmen will. Die 14-tägige Frist
wurde vom Gericht abgewartet und da keine Anträge bezüg
lich der Durchführung des Wahrheitsbeweises vorliegen,
wurde ich zur Vorlage der Anklageschrift aufgefordert.
Ich habe die Anklageschrift konform mit der Strafanzeige
verfasst und bei Gericht überreicht.


Indem ich bitte, diese Mitteilungen
zur Kenntnis zu nehmen, sie an Herrn Kraus weiterzuleiten,
und mich diesem bestens zu empfehlen, zeichne ich mit


vorzüglichster Hochachtung ergebener:
Dr. Turnovsky


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