Erklärung.Mut, Verrat oder Feigheit?Der Gegen-Angriff, 5.4.1935


Sehr geehrter Herr Doktor.


In der Beilage gestatte ich mir
Ihnen die Nummer 14 des Gegen-Angriff vom 5. d.M. einzusenden, auf
deren zweiter Seite die Satisfaktionserklärung der Frau Dr. MarieSchnierer abgedruckt ist. Der Vergleich, durch welchen sich Dr.
Marie Schnierer zur Veröffentlichung der Satisfaktionserklärung
verpflichtet hat, wurde unter den Rechtsfolgen des § 9 der ergänzten Pressgesetznovelle abgeschlossen und die Art der Veröffentli
chung hatte gemäss § 8 der zitierten Novelle zu erfolgen. Nach
dieser Bestimmung muss die Satisfaktionserklärung in dem gleichen
Druck und überhaupt in der gleichen Art abgedruckt werden, wie
der Artikel, für dessen Inhalt in der Erklärung Satisfaktion ge
geben wird. Falls dies nicht geschieht, kann resp. muss das Gericht
über Antrag des Privatklägers die Einstellung der Zeitschrift bis
zur Erfüllung der oben spezifizierten Verpflichtung einstellen.


Wie Sie aus der beigeschlossenen
Nummer des Gegenangriff ersehen, ist sowohl die Ueberschrift, als
auch der Text der Erklärung in viel kleinerem Drucke abgedruckt,
als der inkriminierte Artikel, was zweifellos mit Absicht gesche
hen ist. Ich bitte daher, Herrn Kraus zu befragen, ob er damit
einverstanden ist, dass ich die Einstellung des Gegen-Angriff be
antrage. Ich glaube, dass dieses Einschreiten mit Rücksicht auf
das Verhalten der Gegenpartei geboten ist.


Indem ich um Ihre gefl. Rückäusserung bitte,
zeichne ich mit besten Empfehlungen an Herrn Kraus und herzli
chen Grüssen an Sie,


Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky


1 Beilage.


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