Sehr geehrter Herr Doktor.


In der Sache KrausGegenangriff wegen Widerrufs
gemäss § 1330 A.B.G.B. wurde mir die Berufungsschrift der beklagtenPartei zugestellt. Ich habe bereits die Berufungsmitteilung verfasst
und frage Sie höfl. an, ob ich Ihnen in diesem Falle auch eine Ueber
setzung beider Schriftsätze einsenden soll. Ich glaube, dass es
mit Rücksicht darauf, dass es sich ausschliesslich um Rechtsfragen
und juristische Argumente handelt, diesmal vielleicht die Vorlage
des Schriftsatzes zur Genehmigung entfallen kann. Sollten Sie trotz
dem wünschen, dass Ihnen die Schriftsätze übersetzt und eingesendet
werden, dann bin ich natürlich gerne bereit, dies zu tun.


Mit dem Ausdrucke der vorzüglichen Hochachtung und
mit besten Grüssen an Herrn Kraus und Sie


Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky


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