Sehr geehrter Herr Doktor.
In der Sache Kraus – Gegenangriff
wegen Widerrufs
gemäss § 1330 A.B.G.B. wurde mir die Berufungsschrift der beklagtenPartei zugestellt. Ich
habe bereits die Berufungsmitteilung verfasst
und frage Sie höfl. an, ob ich
Ihnen in diesem Falle auch eine Ueber
setzung beider Schriftsätze
einsenden soll. Ich glaube, dass es
mit Rücksicht darauf, dass es
sich ausschliesslich um Rechtsfragen
und juristische Argumente
handelt, diesmal vielleicht die Vorlage
des Schriftsatzes zur Genehmigung entfallen kann. Sollten Sie
trotz
dem wünschen,
dass Ihnen die Schriftsätze übersetzt und eingesendet
werden, dann bin ich natürlich
gerne bereit, dies zu tun.
Mit dem Ausdrucke der
vorzüglichen Hochachtung und
mit besten Grüssen an Herrn Kraus und Sie
Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky