Sehr geehrter Herr Doktor.


Bei der heutigen Berufungsverhandlung
erschien in Vertretung der beklagten Dr. Marie Schnierer Herr Dr.Kassowitz. Das Gericht hat nach einem sehr eingehenden Referat
und nach Vortrag der Berufung und Berufungsmitteilung über eine
Stunde beraten und dann den Beschluss verkündet, dass keine Be
weise durchgeführt werden und das Urteil schriftlich bekanntge
geben werden wird. Ich habe mit dem Vorsitzenden und dem Referen
ten über die Angelegenheit ausführlich gesprochen und den Eindruck
gewonnen, dass das erstinstanzliche Urteil bestätigt werden wird
und dass die Urteilsverkündigung deswegen vorbehalten wurde, weil
einer der Votanten im Zweifel war, ob die Art des Widerrufes in
der vom Erstgerichte angeordneten Form dem § 1330 A.B.G.B. ent
spricht. Ausserdem wollten die Richter noch den Kostenrekurs / § 43 A.B.C.B. Z.P.O. / genau überprüfen.


Ich werde Ihnen in den nächsten Tagen
berichten, wie sich die Richter endgiltig entschieden haben.


Bei dieser Gelegenheit teile ich über
Ersuchen des Herrn Heinrich Fischer mit, dass dieser die Angelegen
heit gegen den Prager-Rundfunk dem Wunsche des Herrn K. entsprechend
behandelt hat. Es wurde ihm zugesagt, dass eine schriftliche Ent-
schuldigung nach Wien abgehen und auch irgendeine Zuwendung für
wohltätige Zwecke erfolgen wird. Da mit Rücksicht auf die materiel
le Seite des Falles doch ein Funktionär der Urania oder des Rundfunkes befragt werden muss, hat sich die endgiltige Erledigung
verzögert. Deswegen wollte Herr Fischer auch nicht selbst berich
ten und will dies erst tun, bis er Herrn K. definitiv Bescheid
sagen kann.


Indem ich bitte diese Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen und an Herrn K. nebst meinen besten Empfehlungen weiter
zuleiten, zeichne ich


mit vorzüglichster Hochachtung und besten
Grüssen, Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky


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