Sehr geehrter Herr Doktor.
Bei der heutigen
Berufungsverhandlung
erschien
in Vertretung der beklagten Dr. Marie Schnierer Herr Dr.Kassowitz. Das Gericht hat nach einem sehr eingehenden
Referat
und nach Vortrag der
Berufung und Berufungsmitteilung über eine
Stunde beraten und dann den
Beschluss verkündet, dass keine Be
weise durchgeführt werden und das
Urteil schriftlich bekanntge
geben werden wird. Ich habe mit
dem Vorsitzenden und dem Referen
ten über die
Angelegenheit ausführlich gesprochen und den Eindruck
gewonnen, dass das erstinstanzliche Urteil bestätigt werden wird
und dass die Urteilsverkündigung
deswegen vorbehalten wurde, weil
einer der Votanten im Zweifel war, ob die Art des Widerrufes in
der vom Erstgerichte angeordneten Form dem §
1330 A.B.G.B. ent
spricht. Ausserdem wollten die
Richter noch den Kostenrekurs / § 43
A.B.C.B.
Z.P.O. / genau überprüfen.
Ich werde Ihnen in den nächsten
Tagen
berichten, wie sich die
Richter endgiltig entschieden haben.
Bei dieser Gelegenheit teile ich
über
Ersuchen des Herrn Heinrich Fischer
mit, dass dieser die Angelegen
heit gegen den Prager-Rundfunk dem Wunsche des Herrn K.
entsprechend
behandelt hat. Es
wurde ihm zugesagt, dass eine schriftliche Ent-
schuldigung nach Wien abgehen und auch irgendeine Zuwendung für
wohltätige Zwecke erfolgen wird.
Da mit Rücksicht auf die materiel
le Seite des Falles doch ein
Funktionär der Urania oder des Rundfunkes befragt werden
muss, hat sich die endgiltige Erledigung
verzögert. Deswegen wollte Herr Fischer auch
nicht selbst berich
ten und will dies erst tun, bis er Herrn K. definitiv Bescheid
sagen kann.
Indem ich bitte diese
Mitteilung zur Kenntnis
zu
nehmen und an Herrn
K. nebst meinen besten Empfehlungen weiter
zuleiten, zeichne ich
mit vorzüglichster
Hochachtung und besten
Grüssen, Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky