Wien, den 7, März 1934. W/D
G.Z. 4 U 68/34
G.Z. 4 U 208/34
An das
Strafbezirksgericht IWien!
Bezeichnung der Rechtssache:
Privatankläger: Dr. Richard Smetana,
Rechtsanwaltsanwärter, Wien, VI.,Linke Wienzeile 12.
vertreten durch: Dr. Friedrich Smetana,
Rechtsanwalt,
Wien, I., Riemergasse 11
Beschuldigter: Karl Kraus, Inhaber des Verlages„Die Fackel“ in Wien, III., Hintere Zollamtstr.
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vertreten durch: Dr. Siegfried Wolf,
Rechtsanwalt,
Wien, I., Graben 27
Vertagungsansuchen des Beschuldigten
einfach
Beschluss des Gerichtes:
Der Beschuldigte Herr Karl Kraus musste dringend
ins Ausland verreisen, wo er
schon seit einigen Tagen weilt und
kann unmöglich bis zum Termine der Verhandlung, das ist 10. März 1934,
zurückkehren. Da sich eine
Ergänzung der Angaben des Beschuldigten,
die er persönlich vorzubringen
wünscht, als notwendig erweist, und da
es sich insbesondere um Details
handelt, die erst in der Hauptver
handlung zu Tage treten können und über die er seinen Anwalt nicht
von vorneherein informieren konnte, wird der
Antrag
gestellt, es möge in beiden
Fällen:
Privatanklage des
Herrn Dr. Richard Smetana und
Privatanklage des Herrn Karl Kraus
die Vertagung der Verhandlung auf
unbestimmte Zeit bewilligt wer
den.
Herr Karl Kraus wird den Zeitpunkt seiner Rückkehr durch
den einschreitenden Anwalt dem Gerichte bekanntgeben.