Wien, den 7, März 1934. W/D
G.Z. 4 U 68/34
G.Z. 4 U 208/34


An das
Strafbezirksgericht IWien!


Bezeichnung der Rechtssache:


Privatankläger: Dr. Richard Smetana,
Rechtsanwaltsanwärter, Wien, VI.,Linke Wienzeile 12.


vertreten durch: Dr. Friedrich Smetana,
Rechtsanwalt,
Wien, I., Riemergasse 11


Beschuldigter: Karl Kraus, Inhaber des Verlages„Die Fackel“ in Wien, III., Hintere Zollamtstr. 3


vertreten durch: Dr. Siegfried Wolf,
Rechtsanwalt,
Wien, I., Graben 27


Vertagungsansuchen des Beschuldigten


einfach


Beschluss des Gerichtes:


Der Beschuldigte Herr Karl Kraus musste dringend
ins Ausland verreisen, wo er schon seit einigen Tagen weilt und
kann unmöglich bis zum Termine der Verhandlung, das ist 10. März 1934,
zurückkehren. Da sich eine Ergänzung der Angaben des Beschuldigten,
die er persönlich vorzubringen wünscht, als notwendig erweist, und da
es sich insbesondere um Details handelt, die erst in der Hauptver
handlung zu Tage treten können und über die er seinen Anwalt nicht
von vorneherein informieren konnte, wird der
Antrag
gestellt, es möge in beiden Fällen:
Privatanklage des Herrn Dr. Richard Smetana und
Privatanklage des Herrn Karl Kraus
die Vertagung der Verhandlung auf unbestimmte Zeit bewilligt wer
den.


Herr Karl Kraus wird den Zeitpunkt seiner Rückkehr durch
den einschreitenden Anwalt dem Gerichte bekanntgeben.


Karl Kraus