Sehr geehrter Herr Kollege!
In der Anlage übersende ich
Ihnen den
Ausschnitt aus der Zeitung „Der Sozialdemokrat“ vom 28.
April1934 mit 2 Abschriften.
Das ganze Blatt hat Herr Kraus leider
nicht und wie Sie mitteilen, ist
es auch in der Redaktion nicht
erhältlich. Herr Kraus glaubt diese Tatsache
allerdings nicht,
sondern meint,
dass, mit Rücksicht auf Ihre Person als der des
Bestellers, der Verkauf
verweigert worden ist. Offenbar ist
der Gegenseite der Artikel äusserst unangenehm. Er hofft, dass
es Ihnen gelingen wird, aus
dieser Tatsache der Verkaufsver
weigerung in der Verhandlung ein Argument gegen die Gegenseite
zu schmieden. Es würde
vielleicht genügen, wenn man nicht den
ganzen Artikel vorlegt, sondern in dem Schriftsatz die wich
tigsten Stellen
verarbeitet und der Gegenseite den Auftrag
er
teilen lässt,
den Artikel zur Gänze vorzulegen, mit
dem Hinweis
darauf, dass der
Verkauf verweigert worden ist.
Indem ich Ihnen noch die
herzlichsten
Grüsse des
Herrn Kraus übermittle und Ihnen auch
berichte, dass
es ihm schon
etwas besser geht, zeichne ich mit den besten
Grüssen und
vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener
P.S. Ich bestätige Ihnen
mit bestem Dank den Empfang
Ihres
freundlichen Briefes vom10.1.1935 in der Angelegenheit
Gegenangriff.
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