Sehr geehrter Herr Doktor.


Ich bestätige dankend den Empfang Ihres
freundlichen Briefes vom 14. d.M. mit den beigeschlossenen Abschrif
ten des Geburtsscheines des Herrn Karl Kraus und des Trauscheines
seines Bruders.


Da bis heute die Originale dieser Dokumen
te nicht eingelangt sind, und ich nach der bisherigen unfreundlichen
Haltung des Pressesenates befürchten musste, dass die Vorlage der
unbeglaubigten Abschriften nicht als hinreichende Klarstellung
der Legitimation des Herrn Josef Kraus aufgefasst werden würde
und daher die Rechtsfolgen des § 46 St.P.O. eintreten könnten, habe
ich eine Eingabe an das Gericht überreicht, in welcher ich die mir
eingesendeten Abschriften zwar vorgelegt, mich aber ausserdem noch
darauf berufen habe, dass im Pressprozesse gegen Dr. Bill und Ing.Butschowitz G.Z. Tk VI 9179/34 ein Bescheid des Wiener Verlassenschaftsgerichtes erliegt, aus welchem hervorgeht, dass Herr Kommer
tialrat Josef Kraus der Bruder des verstorbenen Herrn Karl Kraus
und daher als solcher legitimiert ist, den von dem Verstorbenen
eingeleiteten Ehrenbeleidigungsprozess fortzusetzen.


Gegen die Einstellung des Verfahrens be
treffend Dr. Schwelb kann man leider nichts unternehmen.


Ich bin mit besten Grüssen und in vorzüglicher Hochachtung
ergebener:
Dr. Turnovsky


3