Sehr geehrter Herr Doktor.
Ich bestätige dankend den
Empfang Ihres
freundlichen
Briefes vom 14. d.M. mit den beigeschlossenen
Abschrif
ten
des Geburtsscheines des Herrn Karl Kraus und des Trauscheines
seines Bruders.
Da bis heute die Originale
dieser Dokumen
te
nicht eingelangt sind, und ich nach der bisherigen unfreundlichen
Haltung des Pressesenates befürchten musste, dass die Vorlage der
unbeglaubigten Abschriften
nicht als hinreichende Klarstellung
der Legitimation des Herrn
Josef
Kraus aufgefasst werden würde
und daher die Rechtsfolgen
des § 46 St.P.O. eintreten könnten, habe
ich eine Eingabe an das Gericht überreicht, in welcher ich die
mir
eingesendeten
Abschriften zwar vorgelegt, mich aber ausserdem noch
darauf berufen habe, dass im
Pressprozesse gegen Dr. Bill und Ing.Butschowitz G.Z. Tk
VI 9179/34 ein Bescheid des Wiener Verlassenschaftsgerichtes erliegt, aus welchem hervorgeht, dass Herr Kommer
tialrat Josef Kraus
der Bruder des verstorbenen Herrn Karl Kraus
und daher als solcher
legitimiert ist, den von dem Verstorbenen
eingeleiteten
Ehrenbeleidigungsprozess fortzusetzen.
Gegen die Einstellung des
Verfahrens be
treffend Dr. Schwelb kann man leider nichts
unternehmen.
Ich bin mit besten Grüssen
und in vorzüglicher Hochachtung
ergebener:
Dr. Turnovsky