Sehr geehrter Herr Doktor.


Ich erhielt Ihr freundliches
Schreiben vom 1. d.M. und habe den für Dr. Schwelb bestimmten Brief
sofort expediert. Bevor ich Ihnen, sehr geehrter Herr Doktor, die
Höhe des zugesprochenen Betrages mitgeteilt habe, habe ich beim
Strafgerichte in Pankrac die Höhe des Kostenzuspruches ermitteln,
resp. das adjustierte Kostenverzeichnis abschreiben lassen. Da ich
feststellen konnte, dass der Kostenzuspruch angemessen ist, habe
ich über eine evtl. Kostenbeschwerde nichts mitgeteilt. Ich war
froh, feststellen zu können, dass das Gericht die Kosten des Nich
tigkeitsverfahrens nicht adjustiert hat. Diese Freude war aber in
soferne verfrüht, als mir gestern ein Beschluss zugestellt wurde,
mit welchem die Kosten dieses Verfahrens nachträglich mit 472.56 Kč
festgesetzt werden. Ich habe auch das Verzeichnis dieser Kosten
abschreiben lassen und muss abermals feststellen, dass sie angemes
sen, ja mässig festgesetzt worden sind / z.B. 200 Kč für die Verfas
sung der Aeusserung zur Nichtigkeitsbeschwerde, 15 Seiten /, Es hätte
also keinen Zweck, gegen die Nachtragsvorschreibung zu rekurrieren,
weswegen wohl nichts anderes übrigbleiben wird, als den Betrag bis
zum 18. d.M. an Dr. Egon Schwelb, Advokat, Prag–II, Národní tř. 24, zu
überweisen.


In Sachen „AUFRUF“ habe ich die
Kosten am letzten Tage der Zahlungsfrist erhalten.


Ich zeichne in vorzüglicher Hochachtung
und mit besten Grüssen Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky


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