Sehr geehrter Herr Doktor.
Ich erhielt Ihr freundliches
Schreiben vom 1. d.M. und habe den für Dr. Schwelb
bestimmten Brief
sofort expediert. Bevor ich
Ihnen, sehr geehrter Herr Doktor, die
Höhe des zugesprochenen Betrages
mitgeteilt habe, habe ich beim
Strafgerichte in Pankrac die Höhe des
Kostenzuspruches ermitteln,
resp.
das adjustierte Kostenverzeichnis abschreiben lassen. Da ich
feststellen konnte, dass der
Kostenzuspruch angemessen ist, habe
ich über eine evtl.
Kostenbeschwerde nichts mitgeteilt. Ich war
froh, feststellen zu können, dass
das Gericht die Kosten des Nich
tigkeitsverfahrens nicht
adjustiert hat. Diese Freude war aber in
soferne verfrüht, als mir gestern
ein Beschluss zugestellt wurde,
mit welchem die Kosten dieses
Verfahrens nachträglich mit 472.56 Kč
festgesetzt werden. Ich habe
auch das Verzeichnis dieser Kosten
abschreiben lassen und muss abermals feststellen, dass sie angemes
sen, ja mässig festgesetzt worden
sind / z.B. 200 Kč für die Verfas
sung der Aeusserung zur
Nichtigkeitsbeschwerde, 15 Seiten /, Es hätte
also keinen Zweck, gegen die
Nachtragsvorschreibung zu rekurrieren,
weswegen wohl nichts anderes
übrigbleiben wird, als den Betrag bis
zum 18. d.M. an Dr. Egon Schwelb,
Advokat, Prag–II, Národní tř. 24,
zu
überweisen.
In Sachen „AUFRUF“ habe ich die
Kosten am letzten Tage der
Zahlungsfrist erhalten.
Ich zeichne in vorzüglicher
Hochachtung
und mit
besten Grüssen Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky