Der Aufruf


Sehr geehrter Herr Doktor.


Auf meinen, an Dr. Reiner gerichteten
Brief, in welchem ich mitgeteilt habe, Herr Kraus sei nur
deswegen bereit, den Prozess einzustellen, wenn die in
Ihrem Briefe vom 23.II. d.J. festgelegte Satisfaktionser
klärung veröffentlicht wird, weil er zur Ueberzeugung ge
langt sei, dass eine angemessene Uebersetzung seiner Aufsätze ins Tsche
chische nicht hergestellt werden könne, erhielt ich folgen
de Anwort:


„Ich habe von dem Inhalte Ihres gesch.
Briefes vom 25. d.M. in Sachen des Herrn Karl Kraus gegen
die Herren Ing. Egon Butschowitz und Dr. Friedrich Bill meinen
Mandanten Mitteilung gemacht, worauf mir diese erklärt haben,
sie seien mit der Erklärung in der von Ihnen beantragten
Form einverstanden und bereit, diese Erklärung in der nächsten
Nummer der Zeitschrift „Europäische Hefte vereinigt mit demAufruf“ unter den Folgen des § 16 der Pressenovelle Nr. 126der Gesetzesammlung aus dem Jahre 1933 zu veröffentlichen.
/ dies habe ich verlangt; der § 16 berechtigt zur Einstellung
des Erscheinens der Zeitschrift, falls die Erklärung nicht
veröffentlicht wird. /


Dagegen lehnen meine Mandanten den An-
spruch des Herrn Karl Kraus auf Kostenersatz ab und sind nur
bereit, die Angelegenheit levatis expensis zu vergleichen,
weil sie der Ansicht sind, dass die Klage unbegründet ist und
dass sie daher selbst den Anspruch auf Kostenersatz hätten
und Herrn Kraus entgegenkommen, wenn sie auf diesen Anspruch
verzichten.


Ich hoffe, dass Herr Karl Kraus mit dieser Er
ledigung der Sache einverstanden sein wird und bitte um Ihre
gefälligst baldige Verständigung.“


Dazu gestatte ich mir zu bemerken: Mir persön
lich ist natürlich an dem Kostenersatze keinesfalls gelegen.
Ich habe nur Bedenken, auf den Ersatz der Kosten zu verzichten,
damit sich die beiden Angeklagten nicht einmal darauf berufen
können, Herr Kraus habe auf den Kostenersatz verzichten müssen,
um überhaupt einen Vergleich, an dem ihm mehr gelegen war, als
den Angeklagten, zustandezubringen.


Wollen Sie mir daher bekanntgeben, ob Herr Kraus
damit einverstanden ist, dass ich den Vergleich levatis expensis
ablehne und den Prozess weiterführe.


Mit dem Ausdrucke vorzüglichster Hochachtung
Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky


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