Sehr geehrter Herr Doktor.
Auf meinen, an Dr. Reiner gerichteten
Brief, in welchem
ich mitgeteilt habe, Herr Kraus sei nur
deswegen bereit, den Prozess
einzustellen, wenn die in
Ihrem Briefe vom 23.II. d.J. festgelegte Satisfaktionser
klärung
veröffentlicht wird, weil er zur Ueberzeugung ge
langt sei, dass eine
angemessene Uebersetzung seiner Aufsätze ins Tsche
chische nicht hergestellt
werden könne, erhielt ich folgen
de Anwort:
„Ich habe von dem Inhalte
Ihres gesch.
Briefes vom 25. d.M. in Sachen des Herrn Karl Kraus
gegen
die Herren Ing. Egon
Butschowitz und Dr. Friedrich Bill meinen
Mandanten Mitteilung
gemacht, worauf mir diese erklärt haben,
sie seien mit der Erklärung
in der von Ihnen beantragten
Form einverstanden und bereit, diese Erklärung in der nächsten
Nummer der Zeitschrift „Europäische Hefte vereinigt mit demAufruf“ unter den
Folgen des § 16 der Pressenovelle Nr. 126der Gesetzesammlung aus
dem Jahre 1933 zu veröffentlichen.
/ dies habe ich verlangt;
der § 16 berechtigt zur Einstellung
des Erscheinens der
Zeitschrift, falls die Erklärung nicht
veröffentlicht wird. /
Dagegen lehnen meine
Mandanten den An-
spruch des Herrn Karl Kraus auf
Kostenersatz ab und sind nur
bereit, die Angelegenheit levatis expensis zu vergleichen,
weil sie der Ansicht sind,
dass die Klage unbegründet ist und
dass sie daher selbst den
Anspruch auf Kostenersatz hätten
und Herrn Kraus
entgegenkommen, wenn sie auf diesen Anspruch
verzichten.
Ich hoffe, dass Herr Karl Kraus mit
dieser Er
ledigung
der Sache einverstanden sein wird und bitte um Ihre
gefälligst baldige
Verständigung.“
Dazu gestatte ich mir zu
bemerken: Mir persön
lich ist natürlich an dem
Kostenersatze keinesfalls gelegen.
Ich habe nur Bedenken, auf
den Ersatz der Kosten zu verzichten,
damit sich die beiden
Angeklagten nicht einmal darauf berufen
können, Herr Kraus
habe auf den Kostenersatz verzichten müssen,
um überhaupt einen
Vergleich, an dem ihm mehr gelegen war, als
den Angeklagten,
zustandezubringen.
Wollen Sie mir daher
bekanntgeben, ob Herr Kraus
damit
einverstanden ist, dass ich den Vergleich levatis expensis
ablehne und den Prozess
weiterführe.
Mit dem Ausdrucke
vorzüglichster Hochachtung
Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky