Sehr geehrter Herr Doktor.
In dieser Angelegenheit ist nach
wie
derholten
Urgenzen die Hauptverhandlung auf den 15.II. d.J. um
11.30h vormittags angeordnet
worden. Ich weiss zwar nicht, ob
die Angelegenheit bei dieser Hauptverhandlung beendet werden
wird, möchte aber trotzdem für
den Fall, dass dies geschehen
sollte, um Ihre Aeusserung darüber ersuchen, in welcher Zeit
schrift das Urteil oder eine
eventuelle Satisfaktionserklärung
veröffentlicht werden soll. Wie Sie wissen, ist der „Aufruf“ und
auch die „Europäischen Blätter“, die an Stelle des Aufrufes er
schienen sind, eingegangen. Es
wäre immerhin pikant, die Veröf
fentlichung im „Sozialdemokrat“ oder im „Prager Tagblatt“ er
scheinen zu lassen. Ich ersuche
jedenfalls um Ihre Aeusserung
und
zeichne mit dem Ausdrucke vorzüglicher Hochachtung und mit
besten Grüssen
Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky