Sehr geehrter Herr Doktor.


Ich bestätige dankend den Empfang
Ihres frdl. Briefes vom 19. d.M. Ich kontrolliere selbstverständ
lich die Einhaltung des Vergleiches, bisher ist weder die Erklä
rung veröffentlicht, noch sind die Kosten bezahlt worden.


Was die Einsendung einer Honorarnote
betrifft, wäre Folgendes zu sagen:


Ich habe natürlich niemals daran
gedacht, Herrn Kraus eine Honorarnote zu geben und habe deswegen
über seine Vertretung nur ein Evidenzkonto geführt. In diesem,
44 Seiten umfassenden Konto sind wohl alle Leistungen, insoferne
sie mit Barauslagen verbunden waren, nicht aber die zahlreichen
Konferenzen, verzeichnet und es wäre sehr mühevoll und einiger
massen zeitraubend, eine Note für das Verlassenschaftsgericht
aufzustellen. Wenn Sie diese Note jedoch brauchen, dann müsste ich
mich eben dieser Arbeit unterziehen, brauche jedoch hiezu Zeit, umso
mehr, als ich jetzt in einer äusserst komplizierten Verlassenschafts
angelegenheit mit Ausgleich und Erbschaftsprozessen ausserordentlich
in Anspruch genommen bin.


Einer anlässlich einer telefonischen
Rücksprache von Herrn Fischer gemachten Bemerkung habe ich mit Be
stürzung entnommen, dass die Wiener Polizeidirektion die Herausgabe
des Nachrufheftes untersagt hat. Herr Fischer konnte mir diesbe
züglich nichts Näheres mitteilen und da mich die Sache natürlich
sehr interessiert, wäre ich Ihnen für einen Bericht in dieser Sa
che sehr dankbar.


Ich bin mit den besten Grüssen
Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky


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