Sehr geehrter Herr Doktor.
Ich bestätige dankend den
Empfang
Ihres frdl. Briefes vom 19. d.M. Ich kontrolliere selbstverständ
lich die
Einhaltung des Vergleiches, bisher ist weder die Erklä
rung veröffentlicht, noch
sind die Kosten bezahlt worden.
Was die Einsendung einer
Honorarnote
betrifft,
wäre Folgendes zu sagen:
Ich habe natürlich niemals
daran
gedacht, Herrn Kraus
eine Honorarnote zu geben und habe deswegen
über seine Vertretung nur
ein Evidenzkonto geführt. In diesem,
44 Seiten umfassenden Konto
sind wohl alle Leistungen, insoferne
sie mit Barauslagen
verbunden waren, nicht aber die zahlreichen
Konferenzen, verzeichnet und
es wäre sehr mühevoll und einiger
massen zeitraubend, eine
Note für das Verlassenschaftsgericht
aufzustellen. Wenn Sie diese
Note jedoch brauchen, dann müsste ich
mich eben dieser Arbeit
unterziehen, brauche jedoch hiezu Zeit, umso
mehr, als ich jetzt in einer
äusserst komplizierten Verlassenschafts
angelegenheit mit Ausgleich
und Erbschaftsprozessen ausserordentlich
in Anspruch genommen bin.
Einer anlässlich einer
telefonischen
Rücksprache
von Herrn Fischer gemachten Bemerkung habe ich
mit Be
stürzung
entnommen, dass die Wiener Polizeidirektion
die Herausgabe
des Nachrufheftes untersagt hat. Herr
Fischer konnte mir diesbe
züglich nichts Näheres
mitteilen und da mich die Sache natürlich
sehr interessiert, wäre ich
Ihnen für einen Bericht in dieser Sa
che sehr dankbar.
Ich bin mit den besten
Grüssen
Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky