Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich danke Ihnen bestens für
Ihr Schreibenvom 22. November
1934 (irrtümlich vom Oktober datiert) und für
die ausführlichen
Rechtsausführungen. Ihre Annahme, dass im
Falle des Vergleiches die
Erklärung in der Arbeiter-Zeitung
abgedruckt werden muss, ist
richtig. Ich habe es nicht aus
drücklich erwähnt, weil ich
es für selbstverständlich gehalten
habe.
Ich bin
mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener
ACDH-CH OEAW
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