Sehr geehrter Herr Kollege.
Der Beschuldigte Schramek war für Ende Dezember
beim Untersuchungsrichter zur Einvernahme vorgeladen. Er
ist jedoch nicht erschienen.
Der Untersuchungsrichter
hat daraufhin einen
neuerlichen Termin zur Einvernahme
für den 29. Jänner
festgesetzt.
Ich werde sogleich nach
diesem Tag das Ergebnis
der
Einvernahme feststellen und Ihnen berichten.
Mit kollegialer Hochachtung
ergebener
Dr. Herrmann
ACDH-CH OEAW
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