Uebersetzung des Protokolles
über die Einvernahme
des
beschuldigten Hugo
Sonnenschein vom 12.11.1935.
Dem Beschuldigten wurde durch Beschluss des Strafkreisgerichtes in Brünn
mitgeteilt, dass gegen ihn die
Voruntersuchung wegen Vergehens gegen die Sicherheit der
Ehre eingeleitet wurde.
Ich fühle mich nicht
schuldig.
Es ist wahr, dass ich der
Autor des in der Strafan
zeige zitierten Gedichtes bin, ich kann jedoch die be
zeichneten
Beleidigungen im Text dieses Gedichtes nicht
finden.
Ich hatte nicht die Absicht
die persönliche Ehre
Karl Kraus’ zu berühren, ich
habe seinen Namen bloss als
Beispiel eines Schriftstellers angeführt, welcher sich
dem herrschenden Regime
anpasst, was durch seine Artikel
nachgewiesen werden kann und
womit das Prestige und die
Würde des Schriftstellerberufes überhaupt geschädigt werden.
Ich habe seine Tätigkeit
einer Kritik unterzogen,
ich
habe jedoch keinerlei Ausdrücke benutzt, die in grober
Weise seine Ehre berühren
würden.
Ich habe in meinem Gedicht auf die Tätigkeit eines
Schriftstellers vom Typ Karl Kraus
hingewiesen und glaube,
dass
nur eine derartige Tätigkeit den Schriftsteller lächer
lich machen und
erniedrigen kann.
Den Wahrheitsbeweis kann ich
durch Vorlage seiner li
terarischen Arbeiten und durch eine Analyse seiner politisch-
literarischen Entwicklung
durchführen.
Das Wort Gesinnungslumperei
kommt in meinem Gedicht
überhaupt
nicht vor.