Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit dem besten Danke auch
von Seiten
des Herrn Kraus bestätige ich den Empfang Ihres freund
lichen Schreibens vom 27. März 1936. Die Vorarbeiten für
den Schriftsatz sind schon
so weit gediehen, dass ich
hoffe, ihn Ihnen noch vor Ostern übersenden zu können.
Herr Kraus hat die Absicht, im Anschluss an eine Reise
nach Prag, wo er bei einer gegen den Sozialdemokrat für
den 15. April 1936
anberaumten Hauptverhandlung anwesend
sein will, über Brünn zurückzufahren, bei welcher Gelegen
heit auch eine
weitere Besprechung zwischen Ihnen und
ihm und vielleicht auch
seine Einvernahme stattfinden
könnte. – Es wird Sie vielleicht interessieren, dass das
Bezirksgericht in Prag
Herrn Dr. Schwelb, welcher der
Anwalt des verantwortlichen
Redakteurs des Sozialdemokrat ist, wegen
einer gegen Herrn Kraus begangenen
Beleidigung, ganz in der
Richtung, wie sie diese Blätter
jetzt immer wiederholen, zu
einer Arreststrafe von 3 Ta
gen mit einem Fasttag,
bedingt mit einer 1jährigen Be
währungsfrist verurteilt
hat. Vielleicht werden sich die
Herrschaften nach mehreren
solchen Verurteilungen doch
überlegen, was sie behaupten
können und dürfen.
Indem ich Sie herzlichst
grüsse, bin ich
Ihr ergebener
ACDH-CH OEAW
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