Sehr geehrter Herr Kollege.
Ich habe gestern bei Durchsicht
unserer
letzten Korrespondenz
festgestellt, dass wir uns bisher noch
nicht darüber geeinigt haben, ob
wir wegen der im Schriftsatz
der Gegenseite enthaltenen Beleidigungen eine neue Klage
einbringen sollen.
Bei nochmaliger Prüfung
dieser Frage
bin ich zu dem
gleichen Ergebnis gelangt, wie seinerzeit, näm
lich, dass es doch wohl
wenig Sinn hätte, einen neuen Straf
antrag zu überreichen, da
das Beweisthema in beiden Verfahren
ein im wesentlichen
vollkommen analoges ist, das erste schon
weit fortgeschrittene
Verfahren durch den Zusammenschluss mit
dem neuen wahrscheinlich
stark verzögert werden würde und
die Strafe, die die
Angeklagten zu erwarten haben, vermutlich
eine Aenderung auch durch
die zweite Klage nicht erfahren
dürfte.
Trotz dieser Bedenken will
ich die
letzte Entscheidung
natürlich Ihnen bezw. Herrn Kraus über
lassen. Zu
inkriminieren wären meiner Meinung nach, wenn wir
uns zu einem zweiten
Strafverfahren entschliessen, aus dem
gegnerischen Schriftsatz folgende Stellen: Der erste Absatz
des Punktes 1/, der letzte
Absatz des gleichen Punktes, der
erste Absatz des Punktes 3/,
aus dem Punkt 4/ im letzten Absatz
der Satz der beginnt mit den
Worten: „So hat im Sommer
1934“ und endet mit den Worten: „zu schreiben.“, der
erste Satz des Punktes 5/,
der zweite und dritte Absatz
auf Seite 6, beginnend mit den Worten: „Wenn jedoch“ und
endend mit dem Worte:
„stellt“, schliesslich auch noch auf
der selben Seite der Satz
der beginnt mit: „Diese seinen
Bemühungen“ und endet mit dem Worte: „bekannt“, weiters,
im Sinne Ihres geschätzten
Schreibens vom 17.3. die Be
hauptung, dass es
verschiedene Ausgaben der Fackel
gäbe.
Ich bitte Sie, sehr geehrter
Herr Kollege, mir,
falls Sie die Einbringung
des neuen Strafantrages gegen
Schramek und Sonka wünschen, morgen Donnerstag im Laufe des
Nachmittages telefonisch
eine Mitteilung zukommen lassen
zu wollen, damit ich den
Antrag noch vor meinem Urlaubsan
tritt überreichen kann.
Ich bin mit den
besten Empfehlungen
Ihr sehr ergebener
Dr. Gallia