Sehr geehrter Herr Doktor.
Ich bestätige mit bestem Dank
Ihr gesch. Schreiben vom 30. v.M. Trotzdem
beide Parteien übereinstimmend beantragt
haben, die Bezirksgerichtssache
an das Kreisgericht zur Verbindung
mit der dort anhängigen
abzutreten, hat der Richter des Bezirksgerichtes heute in der
Sache selbst verhandelt, da er der Ansicht
ist, es handle sich um einen
gewöhnlichen Ehrenbeleidigungsprozess
den er trotz der Norm des § 56 der St.P.O. durchführen könne.
Einvernommen wurde bei der
heutigen Hauptverhand
lung der Konzipient Dr. Ečers, Dr.
Karl Křepelka, der bestätigte
die Information zum Schriftsatz vom 18. Feber 1936 sei ihm aus
schliesslich von
Sonnenschein gegeben worden, Schramek habe sich
um die Sache überhaupt nicht
gekümmert, keinerlei Informationen
gegeben und bloss den
Auftrag erteilt, in seinem Namen den Wahr
heitsbeweis weder zu dem
Artikel „Der Racheakt der Polizeigegen Braunthal“
noch zu dem inkriminierten Bericht
Sonkas
anzutreten.
Der Bezirksrichter hatte wohl den Hauptakt einge
holt, doch fehlten die von uns
vorgelegten Fackeln, die das Kreisgericht nicht
mitgeschickt hatte. Der Richter hat daraufhin be
schlossen, diese
Fackeln noch vom Kreisgericht anzufordern
und
die Hauptverhandlung sodann auf
unbestimmte Zeit erstreckt.
Was für Absichten der Richter hat, konnte ich nicht fest
stellen.
In der Pressache wird die Hauptverhandlung zweifellos erst
angesetzt werden, bis die
bezirksgerichtliche Angelegenheit erle
digt ist und der Hauptakt
dem Kreisgericht wieder zurückgestellt
sein wird.
Ich begrüsse Sie herzlichst
als
Ihr ergebener
Dr. Gallia