Der Racheakt der Polizei gegen Braunthal


Sehr geehrter Herr Doktor.


Ich bestätige mit bestem Dank Ihr gesch. Schreiben vom 30. v.M. Trotzdem beide Parteien übereinstimmend beantragt
haben, die Bezirksgerichtssache an das Kreisgericht zur Verbindung
mit der dort anhängigen abzutreten, hat der Richter des Bezirksgerichtes heute in der Sache selbst verhandelt, da er der Ansicht
ist, es handle sich um einen gewöhnlichen Ehrenbeleidigungsprozess
den er trotz der Norm des § 56 der St.P.O. durchführen könne.


Einvernommen wurde bei der heutigen Hauptverhand
lung der Konzipient Dr. Ečers, Dr. Karl Křepelka, der bestätigte
die Information zum Schriftsatz vom 18. Feber 1936 sei ihm aus
schliesslich von Sonnenschein gegeben worden, Schramek habe sich
um die Sache überhaupt nicht gekümmert, keinerlei Informationen
gegeben und bloss den Auftrag erteilt, in seinem Namen den Wahr
heitsbeweis weder zu dem Artikel „Der Racheakt der Polizeigegen Braunthal“ noch zu dem inkriminierten Bericht Sonkas
anzutreten.


Der Bezirksrichter hatte wohl den Hauptakt einge
holt, doch fehlten die von uns vorgelegten Fackeln, die das Kreisgericht nicht mitgeschickt hatte. Der Richter hat daraufhin be
schlossen, diese Fackeln noch vom Kreisgericht anzufordern und
die Hauptverhandlung sodann auf unbestimmte Zeit erstreckt.


Was für Absichten der Richter hat, konnte ich nicht fest
stellen.


In der Pressache wird die Hauptverhandlung zweifellos erst
angesetzt werden, bis die bezirksgerichtliche Angelegenheit erle
digt ist und der Hauptakt dem Kreisgericht wieder zurückgestellt
sein wird.


Ich begrüsse Sie herzlichst als


Ihr ergebener
Dr. Gallia


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