Sehr geehrter Herr Kollege.
Die heutige Hauptverhandlung
hat das erhoffte
Ergebnis
gehabt. Sonka wurde wegen Uebertretung nach § 2 desEhrenschutzgesetzes zu einer Geldstrafe von 200 Kč eventuell
48 Stunden Arrest bedingt
auf ein Jahr verurteilt, Schramek wurde
nach §
259 Ziffer 3 freigesprochen. Ueber die Kosten wird mit
einem separaten Beschluss
entschieden werden.
Sonnenschein wird gegen das Urteil
vermutlich
berufen.
Wie der Richter das Urteil begründen
wird, weiss
ich noch nicht, bei
der Urteilsverkündung hat er – dies pflegt
hier häufig vorzukommen – sich
über die Gründe überhaupt nicht
geäussert.
Ich begrüsse Sie
in kollegialer Hochschätzung
als Ihr ganz ergebener
Dr. Gallia