Sehr geehrter Herr Kollege.


Die heutige Hauptverhandlung hat das erhoffte
Ergebnis gehabt. Sonka wurde wegen Uebertretung nach § 2 desEhrenschutzgesetzes zu einer Geldstrafe von 200 Kč eventuell
48 Stunden Arrest bedingt auf ein Jahr verurteilt, Schramek wurde
nach § 259 Ziffer 3 freigesprochen. Ueber die Kosten wird mit
einem separaten Beschluss entschieden werden.


Sonnenschein wird gegen das Urteil vermutlich
berufen.


Wie der Richter das Urteil begründen wird, weiss
ich noch nicht, bei der Urteilsverkündung hat er – dies pflegt
hier häufig vorzukommen – sich über die Gründe überhaupt nicht
geäussert.


Ich begrüsse Sie


in kollegialer Hochschätzung
als Ihr ganz ergebener
Dr. Gallia


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