Sehr geehrter Herr Kollege!


Mit dem besten Dank bestätige ich den
Empfang der Uebersendung des Berufungsurteiles. Es hat mich
sehr amüsiert, wie das Gericht auf beiden Seiten eine Ver
gewaltigung des Textes angenommen hat, offenbar weil es
keinen von beiden Texten verstanden und mit der Gleichartig
keit keinem wehzutun vermeinte.


Gegen die Verweigerung der Bewilligung, ein
posthumes Fackelheft herauszugeben, gibt es leider kein Rechts
mittel. Wenn Herr Heinrich Fischer und Herr Professor Jaray
nicht den Zeitpunkt überhaupt für verspätet halten ein solches
Nachrufheft erscheinen zu lassen, kann es nur in Broschüren
form ohne Kolportageberechtigung geschehen. Die Entscheidung
darüber liegt bei den beiden Herren, von denen leider HeinrichFischer sehr schwer erkrankt ist, so dass es zweifelhaft ist,
ob er in kürzester Zeit arbeitsfähig sein wird. Sollte irgend
etwas von Bedeutung erscheinen, so werde ich Sie jedenfalls
benachrichtigen.


Indem ich Sie herzlichst grüsse, bin ich
mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung


Ihr ergebener


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