Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit dem besten Dank
bestätige ich den
Empfang
der Uebersendung des Berufungsurteiles. Es hat mich
sehr amüsiert, wie das Gericht auf beiden Seiten eine Ver
gewaltigung des
Textes angenommen hat, offenbar weil es
keinen von beiden Texten
verstanden und mit der Gleichartig
keit keinem wehzutun
vermeinte.
Gegen die Verweigerung der
Bewilligung, ein
posthumes
Fackelheft herauszugeben, gibt es leider kein Rechts
mittel. Wenn Herr Heinrich
Fischer und Herr Professor Jaray
nicht den Zeitpunkt
überhaupt für verspätet halten ein solches
Nachrufheft erscheinen zu
lassen, kann es nur in Broschüren
form ohne
Kolportageberechtigung geschehen. Die Entscheidung
darüber liegt bei den beiden
Herren, von denen leider HeinrichFischer sehr schwer
erkrankt ist, so dass es zweifelhaft ist,
ob er in kürzester Zeit
arbeitsfähig sein wird. Sollte irgend
etwas von Bedeutung
erscheinen, so werde ich Sie jedenfalls
benachrichtigen.
Indem ich Sie herzlichst
grüsse, bin ich
mit
vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener