Der Racheakt der Polizei gegen BraunthalArbeiter-ZeitungPrager TagblattArbeiter-Zeitung, 15.9.1934Zeitgeister


Uebersetzung.


Die Parteien schliessen folgenden


Vergleich:


Der Angeklagte Josef Schramek und Herr
Václav Kovanda als Eigentümer und Herausgeber der Zei
schrift „Arbeiterzeitung“, die früher in Brünn
herausgegeben wurde, verpflichten sich innerhalb eines
Monates in der Zeitschrift „Arbeiterzeitung“, die
nunmehr in Paris erscheint, auf eigene Kosten, mit der
gleichen Type, mit welcher der inkriminierte Artikel
Der Racheakt der Polizei gegen Brauntal“ in der Nummer vom 15.IX.1934 abgedruckt war, auf der gleichen Stel
le auf der vierten Seite folgendes zu veröffentlichen:


„Erklärung.


Wir widerrufen mit Bedauern die Behauptungen
über Karl Kraus, welche wir in der Nummer 30 vom 15. Sep
tember 1934 der Zeitschrift ‚Arbeiterzeitung‘ in dem
Artikel ‚der Racheakt der Polizei gegen Brauntal
und in dem Gedicht ‚Zeitgeister‘ ver
öffentlicht haben. Die Redaktion, Sonka.“


Gleichzeitig verpflichten sich beide Angeklagten
Josef Schramek und Hugo Sonnenschein den Nachfolgern des Privat-
klägers Karl Kraus, den Herren Rudolf, Josef und Dr. AlfredKraus zu Handen des Dr. Felix Gallia, Advokaten in Brünn,
binnen 14 Tagen von der Rechtskraft dieses Vergleiches als
Beitrag zu den Kosten der Rechtsvertretung einen Betrag von
Kč 2.500.–– zur ungeteilten Hand zu bezahlen.


Wenn die Veröffentlichung der obenerwähnten Erklärung
nicht innerhalb der oben erwähnten einmonatigen Frist von
der Rechtskraft des Vergleiches erfolgt, sind die Nachfolger
des Privatklägers berechtigt, sie in der gleichen Weise, wie
oben festgesetzt, auf Kosten der Herren Josef Schramek und
Václav Kovanda im Prager Tagblatt zu veröffentlichen. Dieser
Vergleich wird rechtswirksam, wenn er auch nicht von einem
der Angeklagten oder Herrn Václav Kovanda mit Eingabe, die
bis längstens 10. November 1937 bei diesem Gerichte einge
langt sein müsste, widerrufen wird.


Wird der Vergleich auch nur von einer der gerade an
geführten Personen widerrufen, tritt er überhaupt nicht in
Kraft.


Weiters erklärt der Verteidiger für den Angeklagten
Josef Schramek und in Vertretung des Václav Kovanda, dass für
den Fall, dass dieser Vergleich nicht rechtswirksam werden
sollte, beide gerade angeführten Herren den Nachfolgern des
Privatklägers eine Satisfaction gleichen Wortlautes anbieten,
wie die oben niedergelegte Erklärung, bis auf die Unter
schrift Sonka.


Nach Durchsicht gefertigt mit dem Bemerken,
dass über Wunsch Dr. Gallias konstatiert wird, dass
Dr. Ečer durch seinen Substituten dieses Protokoll in
Vertretung beider Angeklagten und Václav Kovandas
unterschreibt.


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