Im Vollmachtsnamen des Herrn Karl Kraus verlange
ich die Veröffentlichung der
folgenden Entgegnung auf den
in
Ihrer Nummer vom Anfang Dezember 1934
erschienenen Artikel
„Karl Kraus
und die Politik“ gemäss § 23 P.G.
Sie schreiben: „Zu dem unter obigen Titel MitteOktober in der
‚Zeitschau‘ erschienen Artikel erhielten wir
eine Zuschrift des Herrn Dr. Oskar
Samek, im Namen
seines Mandanten Herrn
Karl Kraus, in der behauptet wird,
unser Aufsatz hätte viele Unrichtigkeiten
enthalten. Ohne
gesetzlich dazu verpflichtet die Zuschrift, um deren
Publi
zierung gebeten wird, zu veröffentlichen, kommen wir dem
Wunsche des Herrn Kraus, den er uns durch seinen Anwalt
übermittelte, nach, da
wir die verschiedensten Ansichten in
unserer Zeitschrift zu Worte kommen lassen.“
Es ist unwahr, dass Herr Karl Kraus durch Dr. OskarSamek an Sie
eine Zuschrift richtete, die Sie veröffent
lichten, da Sie die
verschiedensten Ansichten in Ihrer
Zeitschrift zu Worte kommen lassen.
Wahr ist, dass HerrDr. Samek als Vertreter
des Herrn Karl Kraus an Sie eine
Aufforderung richtete,
Unrichtigkeiten richtigzustellen,
widrigenfalls er beauftragt wäre, Sie in formeller Weise
zur Berichtigung aufzufordern,
und eventuell auch eine
Widerrufs- und Ehrenbeleidigungsklage einzubringen. Es ist
unwahr, dass die eingesendete Aufforderung eine Widerlegung
von Ansichten, wahr ist vielmehr,
dass sie eine Richtig
stellung von behaupteten Tatsachen enthielt.
Hochachtungsvoll
Rekommandiert
mit Rückschein