Gedächtnisprotokoll.
Es erscheinen: 1.) Herr Dr.
Oskar Samek, Rechtsanwalt,
Wien, 14., Reindorfgasse 18,
noe. des Herrn Karl Kraus,
Wien, 4., Lothringerstrasse 8,
2.) Herr Dr. Fritz Siegel
mit Vollmacht vom 13. Juli 1935
noe. der Fa. Jahoda & Siegel,
Wien 3., Hintere Zollamtsstrasse 3,
und haben in Gegenwart der
unterzeichneten Zeugen mündlich
die folgende Vereinbarung
geschlossen:
I.
Die Fa. Jahoda & Siegel, vertreten durch
Herrn Dr. Fritz Siegel, bekennt und bestätigt, von
Herrn Karl Kraus,
vertreten durch Herrn Dr. Oskar Samek,
den Betrag von S 10.000.–
(Schilling zehntausend) ist
gleich Goldschilling 7.812.50 (Goldschilling siebentausend
achthundertzwölf 50/100) als
Darlehen am heutigen Tage
bar
zugezählt erhalten zu haben.
II.
Die Fa. Jahoda & Siegel verpflichtet sich,
diesen Betrag von
Goldschilling 7.812.50 mit 6% jährlich
zu verzinsen und in
Vierteljahrsraten von Goldschilling
781.25, welche derzeit
Papierschilling 1.000.– sind,
die erste Rate am 13. Oktober 1935, zurückzubezahlen. Die
Zinsen sind nach der
Kapitalsrückzahlung stufenweise zu
verrechnen und zu bezahlen.
III.
Für den Fall als die Fa. Jahoda & Siegel mit
einer Quartalsrate in Verzug
kommt, ferner wenn über ihr
Vermögen das Ausgleichsverfahren eröffnet werden sollte,
ist der Gläubiger
berechtigt, die ganze noch aushaftende
Kapitalssumme samt Zinsen
für fällig zu erklären.
IV.
Der Gläubiger ist
jederzeit berechtigt, einen
Betrag von Goldschilling 781.25, das sind derzeit
Papierschilling 1.000.–
vorzeitig rückgezahlt zu verlangen
und ist die Zahlung dann
binnen acht Tagen zu leisten.
V.
Der Fa. Jahoda & Siegel steht jederzeit das
Recht zu, das Kapital und
die Zinsen vorzeitig zurück
zubezahlen.
Wien, am 13. Juli 1935.
Johanna König
Wien III. Hintere Zollamtsstr. 3
als Zeugin
Frieda Wacha
Wien III. Bechardgasse 10
als Zeugin