Abschrift.
Dr. Ludwig Pramer
Dr. Friedrich Kempf, Dr. Karl
Brunhuemer
Dr. Franz Pramer
Rechtsanwälte
Kanzlei: Schmidtorstrasse Nr. 4
Linz, am 14. September 1935
7 U 1329/35
Einlaufstelle
des Landes- und Bezirksgerichtes Linz
Eingelangt am 14. Sep. 1935
An das
BezirksgerichtLinz.
In der Strafsache wider
Edmund Stoll,
Linz, Figulystrasse 37
durch: Dr. Ludwig Pramer
Rechtsanwalt
Linz, Schmidtorstrasse 4.
Telefon 5213
wegen Ehrenbeleidigung
gibt der Beschuldigte nachstehende
Aeusserung ab.
einfach, 1 Vollmacht
Ich habe bereits durch meinen
Verteidiger
bei
dem dortigen Gerichte angegeben, dass ich mich im Sinne der
Anklage
nicht schuldig erkenne
und führe hiezu noch folgendes aus:
Richtig ist, dass ich seinerzeit
die Kritik des
Karl Kraus an Heinrich Heine mit Randbemerkungen versehen habe
und
damit eigentlich die
Kritik des Karl
Kraus neuerlich kritisiert
habe. Dies war im Feber 1934. Ich wollte ursprünglich die gegen
ständliche Kritik des Karl Kraus mit
meinen Korrekturen und Randbe
merkungen an ihn übersenden.
Durch einen mir nicht mehr erinner
lichen Zufall habe ich jedoch die
gegenständliche Schrift versehen
mit der Anschrift an den Privatankläger irgendwo liegen gelassen
und scheinbar hat ein guter Freund für mich die Aufgabe besorgt,
wobei er auch das Porto bezahlt
hat. Dieser Geschäftsführer ohne
Auftrag hat mir damit einen
Dienst erweisen wollen, in Wirklich
keit hat er jedoch nicht in
meiner Absicht gehandelt. Es stellt
daher meine Handlungsweise,
insbesonder aber niemals die vorge
nommene Kritik eine
Ehrenbeleidigung dar.