Abschrift.


Dr. Ludwig Pramer
Dr. Friedrich Kempf, Dr. Karl Brunhuemer
Dr. Franz Pramer
Rechtsanwälte
Kanzlei: Schmidtorstrasse Nr. 4


Linz, am 14. September 1935


7 U 1329/35


Einlaufstelle
des Landes- und Bezirksgerichtes Linz


Eingelangt am 14. Sep. 1935


An das
BezirksgerichtLinz.


In der Strafsache wider
Edmund Stoll,
Linz, Figulystrasse 37
durch: Dr. Ludwig Pramer
Rechtsanwalt
Linz, Schmidtorstrasse 4.
Telefon 5213


wegen Ehrenbeleidigung


gibt der Beschuldigte nachstehende


Aeusserung ab.


einfach, 1 Vollmacht


Ich habe bereits durch meinen Verteidiger bei
dem dortigen Gerichte angegeben, dass ich mich im Sinne der Anklage
nicht schuldig erkenne und führe hiezu noch folgendes aus:


Richtig ist, dass ich seinerzeit die Kritik des
Karl Kraus an Heinrich Heine mit Randbemerkungen versehen habe und
damit eigentlich die Kritik des Karl Kraus neuerlich kritisiert
habe. Dies war im Feber 1934. Ich wollte ursprünglich die gegen
ständliche Kritik des Karl Kraus mit meinen Korrekturen und Randbe
merkungen an ihn übersenden. Durch einen mir nicht mehr erinner
lichen Zufall habe ich jedoch die gegenständliche Schrift versehen
mit der Anschrift an den Privatankläger irgendwo liegen gelassen
und scheinbar hat ein guter Freund für mich die Aufgabe besorgt,
wobei er auch das Porto bezahlt hat. Dieser Geschäftsführer ohne
Auftrag hat mir damit einen Dienst erweisen wollen, in Wirklich
keit hat er jedoch nicht in meiner Absicht gehandelt. Es stellt
daher meine Handlungsweise, insbesonder aber niemals die vorge
nommene Kritik eine Ehrenbeleidigung dar.


Edmund Stoll.